Sachverständige üben starke Kritik an Wohngeldkürzung
Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung des Wohngeldes ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch auf zum Teil massive Kritik von Sachverständigen gestoßen.
In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Anhörung lehnte Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband die vorgesehenen Leistungskürzungen beim Wohngeld entschieden ab, da diese zu mehr Armut und Wohnungsnot führen würden. Das Wohngeld sei eine zentrale sozialpolitische Leistung. Es schütze Menschen mit niedrigen Einkommen vor Wohnarmut und Wohnungsverlust. Insbesondere Erwerbstätige, Familien und Rentner könnten ihre Wohnung trotz steigender Mieten halten, ohne auf Grundsicherung angewiesen zu sein. „Gerade deshalb zählt beim Wohngeld jeder Euro“, stellte Schabram fest. Die Kürzungen würden daher diejenigen am stärksten treffen, die bereits heute die höchste Armutsbetroffenheit tragen würden. 163.000 Haushalte würden künftig auf Grundsicherung angewiesen sein. Damit werde das zentrale Ziel des Wohngeldes, den Bezug existenzsichernder Grundsicherungsleistungen zu vermeiden, ins Gegenteil verkehrt.
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (21/8284(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt werden und die Heizkostenkomponente halbiert werden soll. Zugleich werden die Wohngeldformel angepasst und im Wohngeldverfahren Vereinfachungen und Entlastungen für Verwaltung sowie Bürger vorgenommen.
Die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat in Höhe von 40 Prozent seien „unverhältnismäßig und unsozial“, erklärte Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund). Warum bei einem Gesamtetat des Bauministeriums von rund 7,7 Milliarden Euro eine Milliarde Euro ausschließlich beim Wohngeld eingespart werden solle, sei unverständlich. Das Wohngeld treffe Haushalte, die dringend auf Unterstützung angewiesen seien. So seien 40 Prozent der Bezieher von Wohngeld Familien - darunter viele Alleinerziehende. Der Mieterbund erwartet, dass bis zu 500.000 Empfänger aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden.
Joachim Krauß (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) äußerte die Befürchtung, dass Verschuldung, Mietrückstände und neue Wohnungsnotfälle zunehmen werden. Der zu erwartende Wechsel von vielen Menschen vom Wohngeld in nachrangige Sicherungssysteme wie die Grundsicherung sei kein sozialpolitisch neutraler Vorgang, sondern gehe mit erhöhtem Verwaltungsaufwand, veränderten Trägerzuständigkeiten und dem bedeutenden Risiko einher, dass Haushalte in der Übergangsphase oder durch Bewilligungsverzögerungen in Mietrückstände geraten würden.
„Die Kürzungen sind völlig inakzeptabel, unsozial und gehen in die grundfalsche Richtung“, erklärte Martin Künkler (Deutscher Gewerkschaftsbund). Anstatt das Wohngeld zu kürzen, müsse endlich der Anstieg der Mieten effektiv begrenzt beziehungsweise gedeckelt werden.
Kai Warnecke (Haus & Grund Deutschland, Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer) sagte, der Gesetzentwurf enthält sinnvolle Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung, schwäche mit der Aussetzung der Fortschreibung, der Halbierung der Heizkostenkomponente und der Anpassung der Wohngeldformel jedoch zugleich das Leistungsniveau. Das sei wohnungspolitisch der falsche Ansatz. Haushaltskonsolidierung sei notwendig, sollte aber nicht vorrangig zulasten der bedürftigkeitsabhängigen Subjektförderung erfolgen. Einsparungen seien möglich, zum Beispiel durch den Verzicht auf die geplante Bundesbaugesellschaft.
Auch Christian Lieberknecht (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) sprach von einem Rückschritt durch den Gesetzentwurf. Ein Drittel der Haushalte werde aus dem Wohngeld fallen. Betroffen wären viele Haushalte mit Kindern und gerade auch viele Alleinerziehende. Der zu erwartende Wechsel in die Grundsicherung werde drei Konsequenzen haben: geringe reale Einsparungen, höhere fiskalische Belastung insbesondere für Kommunen und ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Positiv bewertete Markus Mempel für den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund die Kürzungen. Die Rückführung staatlicher Leistungen durch Konzentration auf stärker unterstützungsbedürftige Haushalte sei zu begrüßen. Das werde auch die hohe Belastung der Wohngeldbehörden reduzieren. Man müsse sich die Frage stellen, ob die öffentlichen Haushalte diese Lasten noch schultern könnten. Deshalb sei man dafür, eine vor dreieinhalb Jahren vorgenommene Leistungsausweitung teilweise wieder zurückzunehmen.
Anderer Auffassung war hingegen Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag. Jetzt werde ein besonders zielgenaues Instrument der sozialen Sicherung vor überbordenden Wohnkostenbelastung erheblich geschwächt. „Insgesamt entsteht der Eindruck einer isolierten Sparmaßnahme, die weder zu einer substanziellen Verwaltungsvereinfachung noch zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Sozialleistungssystems beiträgt“, so Klöppel. Die Maßnahme passe auch nicht zum Aktionsplan Wohnungslosigkeit.