05.11.2026 Verkehr — Antrag — hib 903/2026

Ausbau des Burtscheider Viadukts im Bahnknoten Aachen

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht Tempo beim geplanten Ausbau des Burtscheider Viadukts im Bahnknoten Aachen. In dem dazu vorgelegten Antrag (21/8941(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den durch die veränderte sicherheitspolitische Lage entstandenen kurzfristigen Bedarf an Schienenkapazität im Bahnknoten Aachen als „unvorhergesehenen Verkehrsbedarf“ nach Paragraf 6 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) festzustellen und den Ausbau des Burtscheider Viadukts unverzüglich in die Ausbaupläne des Bundes aufzunehmen. So könnten Planung und Finanzierung bereits vor einer Änderung des Bedarfsplans gesichert fortgeführt werden, heißt es in dem Antrag. Parallel dazu braucht es aus Sicht der Grünen „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf, „um das dritte Gleis am Burtscheider Viadukt als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs in den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege aufzunehmen“.

Der Bahnknoten Aachen liege an den transeuropäischen Schienenkorridoren North Sea-Rhine-Mediterranean und North Sea-Baltic und verbinde das Rheinland mit den ZARA-Häfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam, heißt es in der Begründung. Das zweigleisige Burtscheider Viadukt zwischen Aachen-Hauptbahnhof und Rothe Erde sei darin ein Engpass von überregionaler Bedeutung, den der geplante Ausbau anderer Abschnitte nicht beseitige.

Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine habe sich zudem die sicherheitspolitische Lage grundlegend verändert, schreiben die Grünen. Die Nationale Sicherheitsstrategie und die Initiative der Europäischen Union zur militärischen Mobilität verlangten grenzüberschreitende Verkehrswege, die kurzfristig auch die Verlegung und Versorgung alliierter und nationaler Kräfte tragen. Über Aachen bestünden dafür nur wenige, ebenfalls stark ausgelastete Ausweichrouten.

Dieser Bedarf sei bei Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) und des geltenden Bedarfsplans nicht absehbar gewesen. „Er ist ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur im Sinne des Paragraf 6 BSWAG“, urteilen die Grünen. Danach könne der Ausbau des Burtscheider Viadukts bereits jetzt in die Ausbaupläne des Bundes aufgenommen werden, ohne die nächste Überprüfung des Bedarfsplans abzuwarten.