Anhörung zur geplanten Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss befasst sich bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 11. November 2026, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe-Hauses mit der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Luftverkehrsgesetzes für mehr Fluglärmschutz (21/7403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Acht Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen sind nach aktuellem Stand zu der Anhörung geladen.
Die Bundesregierung will das Luftverkehrsgesetz um Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzen. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei - auch im Hinblick auf die Akzeptanz von Luftverkehr - von besonderer Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Mit ihm sollen die Informations- und Beteiligungsregelungen für die örtlichen Fluglärmkommissionen bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland ergänzt sowie Anreize für die Nutzung lärmarmer Flugzeugtypen gesetzt werden.
Dazu soll in der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorgenommen werden, „die insbesondere Anreize für die Nutzung lärmärmerer Flugzeugmuster setzt“. Daneben soll - wie bisher auch - eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen.
In Paragraf 32b Luftverkehrsgesetz es heißt es:„Zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge wird für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet. Ist die Anlage eines neuen Flugplatzes geplant, wird die Kommission vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens gebildet“, Hier solle ein Absatz 1a eingeführt werden. In diesem heißt es laut Entwurf: „Die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die Flugsicherungsorganisation sollen der Kommission für die Beratung von Flugverfahren insbesondere Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens übermitteln. Die Kommission soll diese Unterlagen und ihre Empfehlungen veröffentlichen.“
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich bis zum 9. November 2026 für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.