06.11.2026 Inneres — Antwort — hib 906/2026

Staatsangehörigkeit von Opfern und Tatverdächtigen

Berlin: (hib/STO) Um die Staatsangehörigkeit von Opfern und Tatverdächtigen in Fällen von „Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8856(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8702(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurden im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in solchen Fällen mit mindestens einem Tatverdächtigen deutscher Staatsangehörigkeit insgesamt 7.817 Opfer registriert, davon 7.066 mit deutscher und 751 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. In Fällen mit mindestens einem Tatverdächtigen ausländischer Staatsangehörigkeit wurden den Angaben zufolge insgesamt 4.798 Opfer verzeichnet, darunter 2.752 mit deutscher und 2.046 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wird dabei das Opfer in Fällen mit zwei Tatverdächtigen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und einem Opfer bei beiden Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen jeweils als ein Opfer ausgewiesen. Auch wird die Anzahl der Opfer in der PKS laut Bundesregierung über die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt, „das heißt, eine Person, die mehrfach Opfer wurde, wird auch mehrfach gezählt“.