Reem Alabali Radovan

Politikwissenschaftlerin SPD

Reem Alabali Radovan
Reem Alabali Radovan (© Reem Alabali Radovan/ Photothek Media Lab.)

Geboren am 1.Mai 1990 in Moskau, Russland; verheiratet.

2008 Abitur am Gymnasium Fridericianum in Schwerin; 2008 bis 2013 Studium der Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin (Abschluss Bachelor).

2012 bis 2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Orient-Institut in Berlin; 2012 bis 2014 Tätigkeit beim Nah- und Mittelost-Verein (NUMOV) in Berlin zunächst als Assistentin der Länderreferate, ab 2013 als Länderreferentin; 2015 bis 2018 Sachbearbeiterin beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern; 2018 bis 2020 Leiterin des Büros der Integrationsbeauftragten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung.

2020 bis 2021 Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern; 2021 bis 2025 Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; 2022 bis 2025 Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus; seit 2022 stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Mecklenburg-Vorpommern.

Mitgliedschaften: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), ver.di, BC Traktor Schwerin e.V., Skatepark Lankow e. V.
Teil der Young Global Leaders Class of 2025 des Weltwirtschaftsforums.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, Rückkehrrecht


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Verwaltungsrates, von Amts wegen (ab 06.05.2025)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Initiative Jugendparlament e.V., Hamm,
  • Mitglied des Beirates

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.