Frederik Bouffier

Rechtsanwalt CDU/CSU

Frederik Bouffier
Frederik Bouffier (© Frederik Bouffier/ Tobias Koch)

Geboren am 7. Oktober 1990 in Gießen; evangelisch; ledig.

2010 Abitur an der Liebigschule in Gießen; 2010 bis 2017 Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der University of Nottingham (GB); 2018 bis 2020 Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Gießen mit Stationen u.a. beim Europäischen Parlament und dem Regierungspräsidium Gießen; seit 2020 Rechtsanwalt.

Seit 2007 Mitglied der Jungen Union (JU); ehemaliger Bezirksvorsitzender der JU Mittelhessen; seit 2008 Mitglied der CDU, seit 2022 Vorsitzender der CDU Gießen sowie stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Mittelhessen.

Seit 2016 bis heute Mitglied der Gießener Stadtverordnetenversammlung sowie des Kreistages des Landkreises Gießen; 2024 bis 2025 Mitglied des Hessischen Landtags.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Bouffier & Wolf Rechtsanwälte und Notar GbR, Gießen,
  • Rechtsanwalt

  • Land Hessen, Wiesbaden,
  • Mitglied des Landtages


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Bouffier & Wolf Rechtsanwälte und Notar GbR, Gießen,
  • Rechtsanwalt


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Landkreis Gießen, Gießen,
  • Mitglied des Kreistages

  • Stadt Gießen, Gießen,
  • Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
  • monatlich, 300,00 EUR, Brutto


Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

  • Kanzlei Bouffier & Wolf Rechtsanwälte und Notar GbR, Gießen

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.