Rainer Galla

Volljurist AfD

Rainer Galla
Rainer Galla (© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion)

Geboren am 23. September 1961 in Gelsenkirchen; verheiratet; drei Kinder.

Abitur 1980, anschließend Bundeswehr;

1981 bis 1997 Polizeivollzugsbeamter in NRW und in Bayern, im mittleren und nach Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Abschluss: Diplom-Verwaltungswirt FH) im gehobenen Dienst, letzter Dienstgrad Polizeihauptkommissar (PHK);

Parallel zum Polizeidienst Studium der Rechtswissenschaften, I. Staatsexamen 1997, Il. Staatsexamen 1999, anschließend als Rechtsanwalt, auch als Fachanwalt für Strafrecht tätig;

2019 bis zur Wahl in den 21. Bundestag Rechtsreferent im Arbeitskreis Recht der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag.




[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • AfD-Fraktion im Bundestag, Berlin,
  • Referent


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Gemeinde Grünheide (Mark), Grünheide (Mark),
  • Mitglied der Gemeindevertretung
  • Mitglied des Ausschusses für Bauen, Ordnung und Naturschutz
  • Mitglied des Hauptausschusses
  • Mitglied des Ortsbeirates Hangelsberg

  • Landkreis Oder-Spree, Beeskow,
  • Mitglied des Kreistages
  • monatlich, 320,00 EUR, Brutto
  • Mitglied des Präsidiums
  • Mitglied des Ausschusses für Bauen, Ordnung und Umwelt
  • Mitglied der ständigen Wahlkommission
  • Mitglied des Polizeibeirates der Polizeidirektion Ost
  • Mitglied des Jugendhilfeausschusses (bis 15.09.2025)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.