Dr. Lena Gumnior

Rechtsanwältin Bündnis 90/Die Grünen

Weibliche Person
Symbolbild (© DBT)

Geboren am 10. Dezember 1992 in Rheine.

Gewählt über Landesliste

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Hier finden Sie die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der ablaufenden 20. Wahlperiode. Weitere vergangene Wahlperioden finden Sie im Archiv.