Henri Schmidt

Geschäftsführer CDU/CSU

Henri Schmidt
Henri Schmidt (© Henri Schmidt/ Tobias Koch)

Geboren am 7. Mai 1983 in Luckenwalde / Brandenburg; verheiratet; zwei Kinder.

2002 Abitur Friedrich Gymnasium Luckenwalde; 2003 bis 2007 Studium Politikwissenschaften, Dipl.-Pol., Helmut-Schmidt-Universität Hamburg; 2011 bis 2014 Studium Betriebswirtschaftslehre, Diplom-Kaufmann (FH) AKAD University Stuttgart.

2002 bis 2014 Offizierslaufbahn Bundeswehr; 2014 bis 2023 Diverse Führungspositionen bei ADP; 2023 Führungskraft und Geschäftsführer bei CONVOTIS. Nebenberuflich 2006 bis 2017 Mitarbeiter bei Jürgen Klimke, MdB.

Seit 2004 Mitglied der CDU Deutschlands; seit 2018 Gemeindevertreter in Barsbüttel, Fraktionsvorsitzender 2018 bis 2025, seit 2023 Bürgervorsteher; 2023 bis 2025 Kreistagsabgeordneter in Stormarn.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • CONVOTIS GmbH, Düsseldorf,
  • Leitender Angestellter, Rückkehrrecht

  • CONVOTIS Köln GmbH, Bergisch Gladbach,
  • Geschäftsführer

  • CONVOTIS Münster GmbH, Münster,
  • Geschäftsführer

  • Einzelunternehmen Handel Henri Schmidt, Barsbüttel


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • CONVOTIS Köln GmbH, Bergisch Gladbach,
  • Geschäftsführer, monatlich, 8.690,00 EUR, Brutto (bis 31.08.2025); monatlich, 7.181,97 EUR, Brutto (ab 01.09.2025)

  • CONVOTIS Münster GmbH, Münster,
  • Geschäftsführer (bis 04.04.2025)

  • Einzelunternehmen Handel Henri Schmidt, Barsbüttel


Funktionen in Unternehmen

  • Kraftwerk Software Holding GmbH, Halle/Saale,
  • Vorsitzender des Beirates (ab 01.05.2025)
  • 2025: 6.666,67 EUR, Gewinn vor Steuern


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Gemeinde Barsbüttel, Barsbüttel,
  • Bürgervorsteher
  • Mitglied der Gemeindevertretung
  • monatlich, 397,90 EUR, Brutto
  • zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2025: 166,25 EUR, Brutto

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.