Dr. jur. Maria-Lena Weiss

Rechtsanwältin CDU/CSU

Maria-Lena Weiss
Maria-Lena Weiss (© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler)

Geboren am 4. April 1981 in Tuttlingen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.

2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften Universität Konstanz, 1. Staatsexamen; 2006 bis 2008 juristischer Vorbereitungsdienst, 2. Staatsexamen Landgericht Konstanz; 2009 bis 2010 Aufbaustudium zur Magistra Verwaltungswissenschaften Deutsche Hochschule Speyer.

2008 bis 2010 Europäisches Parlament, parlamentarische Referentin bei Dr. Andreas Schwab MdEP; 2011 Becker/Büttner/Held München, Anwältin im Energierecht; 2011 bis 2014 W2K Rechtsanwälte; 2013 bis 2015 Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Johann-Christian Pielow; 2014 bis 2021 Lehrbeauftragte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg; seit 2014 Wirsing Rechtsanwälte; 2024 Promotion zum Dr. jur.

Seit 2015 Kreisvorsitzende CDU-Kreisverband Tuttlingen.

Seit 2014 Stadträtin in Mühlheim an der Donau; 2019 bis 2022 Mitglied Kreistag Landkreis Tuttlingen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Seit Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags.

[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Rechtsanwältin, Mühlheim


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg, Fridingen a.D.,
  • Stellv. Mitglied der Verbandsversammlung

  • Stadt Mühlheim, Mühlheim,
  • Mitglied des Gemeinderates


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates (ab 22.07.2025)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.