Petitionen

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

Außenaufnahme des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.

Außenaufnahme des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (© DBT/Simone M. Neumann)

Zeit: Montag, 8. Juni 2026, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Gegenstand der Sitzung

Der Petitionsausschuss berät in einer öffentlichen Ausschusssitzung zwei Petitionen zu den Themen:

  • 12:00 Uhr: Gebührenordnung für Heilberufe – Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung
  • 13:00 Uhr: Inklusion und Teilhabe – Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

In der Sitzung haben die Petentinnen und Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen kurz darzustellen und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zu erläutern. Für Rückfragen seitens der Abgeordneten stehen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zur Verfügung.

Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) sowie im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages live übertragen; im Anschluss wird die Aufzeichnung dauerhaft auf den Seiten des Bundestages im Internet zur Verfügung gestellt. 
Die Beratung zum Thema „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ wird zudem ab 13:00 Uhr als zusätzlicher Livestream in Deutscher Gebärdensprache (DGS) im Parlamentsfernsehen übertragen (weitere Informationen dazu unter https://www.bundestag.de/gebaerdensprache(Interner Link)). Zudem sind zur Beratung dieser Petition Gebärdensprachdolmetscher im Sitzungssaal anwesend. 

Hinweis zur Anmeldung

Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 5. Juni 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de(E-Mail), anmelden.

Im Falle von Kapazitätsüberschreitungen ist für die Vergabe der Plätze / die Berücksichtigung der Anmeldungen ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung maßgeblich. 

Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucherinnen und Besucher sowie für Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Hinweis: Alle Medienvertreterinnen und Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung(Externer Link)).

Nicht autorisierte Bild- und Tonaufnahmen, zum Beispiel mit Mobiltelefonen, sind nicht gestattet. Im Sitzungssaal sind Mobiltelefone bitte auszuschalten.