Recht

Anhörung zu sogenannten K.-o.-Tropfen

Zeit: Montag, 5. Oktober 2026, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (21/7560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter
K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten (21/551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. 

Geschlossen sprachen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, die Mindeststrafe auf fünf Jahre Gefängnis zu erhöhen, wenn K.o.-Tropfen für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. In der Anhörung  bestand darüber hinaus weitgehendes Einvernehmen, dass zusätzliche Maßnahmen nötig seien, um Sexualstraftaten zu verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entschließungsantrag mit diesem Tenor vorgelegt.

Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat

Sogenannte K.o.-Tropf spielten etwa in Frankreich im Prozess um Gisèle Pelicot eine große Rolle. Sie war immer wieder betäubt und von vielen Männern vergewaltigt worden. Zahlreiche Mädchen und Frauen wurden auch hierzulande Opfer von Sexualstraftätern, die betäubende Substanzen verwendeten. Deshalb sieht der Gesetzentwurf nun eine höhere Mindeststrafe für solche Delikte vor: fünf Jahre Freiheitsentzug statt drei Jahre. Gelten soll das für Personen, die „gefährliche Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzen“, heißt es in Hubigs Entwurf. „Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug.“

Bisher kommt die niedrigere Mindeststrafe zur Anwendung, weil der Bundesgerichtshof die „im Rahmen eines sexuellen Übergriffs über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 177 Absatz 8 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB)“ betrachtete. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht ebenfalls vor, die Mindeststrafe anzuheben, wobei es in juristischen Details Unterschiede zum Vorschlag der Regierung gibt.

Ja zu einer höheren Mindeststrafe

Ronska Grimm, Fachanwältin für Strafrecht, die die SPD als Sachverständige eingeladen hatte, unterstützte das Vorhaben der Koalitionsfraktionen Union und SPD. „Der Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung nach heimlicher Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen steht dem einer Tatbegehung mittels einer Waffe nicht nach“, begründete sie die höhere Mindeststrafe. Grimm sagte: „Verletzte berichten mir im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig, dass das Wissen darum, mehrere Stunden bewusstlos oder ohne Erinnerung in der Gewalt eines oder mehrerer Täter gewesen zu sein und nicht zu wissen, was in dieser Zeit mit dem eigenen Körper passiert ist, der schlimmste Aspekt der Vergewaltigung ist.“

Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, fand das Anliegen ebenfalls richtig. Es sei identisch einzustufen, wenn jemand „sein Opfer mit einem Knüppel“ niederschlage oder ihm K.o.-Tropfen verabreiche und es dann vergewaltigte, erklärte die Juristin, die die Union eingeladen hatte. „Auch wenn das Strafrecht Ultima Ratio der Gesellschaft ist, erscheint eine Mindeststrafandrohung von fünf Jahren in Anbetracht der Taten, der Art ihrer Ausführung und ihrer Folgen, als angemessen“, betonte Allgayer.

Entschließungsantrag der Grünen

Während Justizministerin Hubig die Strafverschärfung als „Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt“ bezeichnet, haben die Grünen einen Entschließungsantrag formuliert, um in dieser Richtung schneller voranzukommen. Im Text, den der Bundestag beschließen soll, heißt es unter anderem: „Statt des Begriffs der ,sogenannten K.o.-Tropfen' sollte der international etablierte Begriff des ,Spikings' oder die deskriptive Bezeichnung ,heimliche Verabreichung psychoaktiver Substanzen' verwendet werden.“ Das sei besser, weil die Definition dann weitere „Substanzen und Darreichungsformen“ umfasse. Schließlich gehe es auch um Kokain, flüssiges Ecstasy, Fentanyl und andere Stoffe.

„Entsprechend besteht erheblicher Forschungs- und Aufklärungsbedarf“, schreiben die Grünen. Es müsse „besser untersucht werden, unter welchen Umständen Menschen den Verdacht entwickeln, gespikt worden zu sein“. „Flächendeckende Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen“ seien ebenso nötig wie bessere Beweissicherung und Ermittlung. Es bestehe ein Bedarf an niedrigschwelliger, kostenfreier und anzeigeunabhängiger Spurensicherung bei Spiking-Verdacht, meinen die Grünen.

„Beweismittel zeitnah sichern“

Gerade den letzten Punkt unterstützten besonders Anja Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund, die die Fraktion Die Linke als Sachverständige benannt hatte, und die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nominierte Müşerref Tanrıverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die von der Union eingeladene Barbara Stockinger (Deutscher Bund der Richterinnen und Richter) empfahl außerdem, „Beweismittel zeitnah zu sichern“. 

So müsse man es etwa der Polizei erleichtern, in solchen Fällen auch Handys und die darin gespeicherten Fotos sicherzustellen. Schließlich würden sich die betäubenden Substanzen, die ersten und wichtigsten Beweismittel, im menschlichen Körper rasch verflüchtigen, sagte Stockinger. (hk/06.10.2026)