Reservestärkungsgesetz – ResStG

Blick in einen Ausschusssaal im Paul-Löbe-Haus (© DBT/Florian Gaertner/photothek)
Zeit:
Montag, 9. November 2026,
13
bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.
Gegenstand der Sitzung
Öffentliche Anhörungen zum Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes – ReStG
Der Verteidigungsausschuss hat am 7. Oktober 2026 den Beschluss gefasst, am 9. November 2026 in der Zeit von 13:00 bis ca. 15:30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve
(Reservestärkungsgesetz – ReStG)
(BT-Drs. 21/8407(Dokument, öffnet ein neues Fenster))
durchzuführen.
Die entsprechenden Dokumente zur öffentlichen Anhörung (Gesetzentwürfe, Anträge, Tagesordnungen, Stellungnahmen, Protokolle) finden Sie auf dieser Seite.
Hinweis zur Anmeldung
Die entsprechenden Dokumente zur öffentlichen Anhörung (Gesetzentwürfe, Anträge, Tagesordnungen, Stellungnahmen, Protokolle) finden Sie auf dieser Seite.
An der öffentlichen Anhörung interessierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich spätestens bis zum 4. November 2026 (Anmeldeschluss) über die Online-Akkreditierung(Externer Link) anzumelden.
Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und melden Sie sich zum Einlass bis 12:45 Uhr am Eingang
Paul-Löbe-Haus Süd
Paul-Löbe-Allee 2.
Sofern Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein sollten, benötigt das Sekretariat zur Organisation etwaig benötigter Hilfe sowie aus brandschutztechnischen Gründen (besondere Evakuierungsanforderungen) einen frühzeitigen Hinweis.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anhörung auch in der Mediathek der Internetseite des Deutschen Bundestages verfolgt werden kann.
Während der öffentlichen Veranstaltung dürfen durch die Besucherinnen und Besucher keine Foto-, Ton- oder Filmaufnahmen gemacht werden. Mobiltelefone müssen lautlos gestellt sein. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Im Übrigen gilt während der Sitzung wie für den gesamten Aufenthalt in den Gebäuden des Deutschen Bundestages dessen Hausordnung.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucherinnen und Besucher, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Es ist ratsam, kurz vor dem Termin der Anhörung die Raumangabe auf unserer Internetseite noch einmal zu überprüfen, da sich diese kurzfristig ändern kann.