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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Bundesregierung will das Patent­recht modernisieren

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechtes (19/25821) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. 

Modernisierung des Patentgesetzes

Ziel des Entwurfs ist eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Wie es im Entwurf heißt, besteht im Patent- und Gebrauchsmusterrecht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. Optimierungsbedarf bestehe ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.

Weiterer Regelungsbedarf bestehe im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster- und in Halbleiterschutzstreitsachen. Schließlich bezwecke das Gesetz eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen solle auch der bürokratische Aufwand aufseiten der Anmelder gesenkt werden. (mwo/sas/27.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lange

© Susie Knoll/Benno Kraehahn

Lange (Backnang), Christian

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Jung, Ingmar

CDU/CSU

Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

© Roman Müller-Böhm/Bernhardt Link

Müller-Böhm, Roman

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
    PDF | 997 KB — Status: 13.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/25821 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Modernisierung des Patent­rechts unter Experten um­stritten

Zeit: Mittwoch, 24. Februar 2021, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Saal 2.600

Die von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Patentrechts stößt bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dieses Fazit lässt sich nach einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821) am Mittwoch, 24. Februar 2021, ziehen.

Die Sitzung wird am Donnerstag, 25. Februar 2021, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Klarstellung im Paragrafen 139 des Patentgesetzes

In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung gingen die sieben eingeladenen Sachverständigen besonders auf die im Entwurf vorgesehene Klarstellung der Regelung des Unterlassungsanspruchs bei Verletzungen von Patenten oder Gebrauchsmustern ein. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmenden technologische Komplexität von Produkten.

Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll sichergestellt werden, dass die nach geltendem Recht bereits bestehende Möglichkeit, Verhältnismäßigkeitserwägungen beim Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen, auch in der gerichtlichen Praxis als Korrektiv hinreichend zum Tragen kommt. Entsprechend soll der Paragraf 139 des Patentgesetzes durch eine Klarstellung ergänzt werden.

Urteil des Bundesgerichtshofs

In dem Entwurf wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. Mai 2016, Aktenzeichen: X ZR 114 / 13, GRUR 2016, 1031 – Wärmetauscher) verwiesen, wonach eine gerichtliche Unterlassungsverfügung nicht ergehen darf, soweit die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs des Verletzten auch unter Berücksichtigung seiner Interessen gegenüber dem Patentverletzer eine unverhältnismäßige Härte darstellt und daher treuwidrig wäre. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des deutschen Rechts ermöglichten damit schon heute die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs bei Patentverletzungen. Die Instanzgerichte berücksichtigten dies jedoch bislang nur sehr zurückhaltend.

So könne es vereinzelt zu Fällen kommen, in denen die wirtschaftlichen Nachteile einer gerichtlich gewährten Unterlassungsverfügung eindeutig über das Maß hinausgehen, das für eine hinreichend abschreckende Wirkung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund erscheine es sachgerecht, mit der vorgeschlagenen Ergänzung ausdrücklich klarzustellen, dass die Inanspruchnahme auf Unterlassung im Einzelfall ausnahmsweise unverhältnismäßig sein kann. Dies dürfe jedoch nicht zu einer Entwertung des Patentrechts führen.

„Kodifizierung von großer Bedeutung“

Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof, begrüßte den Entwurf in der vorliegenden Fassung. Er ging in seiner Stellungnahme nicht davon aus, dass die im Entwurf vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung an den Grundzügen der mit der Wärmetauscher-Entscheidung beschrittenen Rechtsprechung etwas grundsätzlich ändern wird.

Eine Kodifizierung dieser Entscheidung sei von erheblicher Bedeutung. Da es bisher im Wesentlichen nur eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt, sei eine solche Feinjustierung äußerst wünschenswert.

„Verhältnismäßigkeitsvorbehalt als Sicherheitsventil sinnvoll“

Prof. Dr. jur. Ansgar Ohly, Lehrstuhlinhaber an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bezeichnete in seiner Stellungnahme einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt im Patentrecht als „Sicherheitsventil“ sinnvoll. Es sei juristisch, ökonomisch und rechtspolitisch nicht zu bestreiten, dass das Patentrecht der effektiven Durchsetzung bedarf.

Aber in einer veränderten technologischen und ökonomischen Landschaft mehrten sich die Fälle, in denen eine solche Durchsetzung nicht kompromisslos geschehen dürfe, sondern mit Augenmaß und Flexibilität erfolgen müsse.

Autoindustrie für starkes deutsches Patentrecht

Dr. Kurt-Christian Scheel, der für den Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach, verwies darauf, dass die im VDA vertretenen Unternehmen als Top-Innovatoren zu den größten Inhabern geistigen Eigentums in Deutschland zählen. Für sie sei ein starkes deutsches Patentrecht essenziell. Gerade deshalb befürworte der VDA die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Paragrafen 139, damit Innovationen nicht automatisch gebremst, sondern weiter gefördert werden.

Mit dem Regierungsentwurf sei jetzt allerdings eine Fassung vorgelegt, die gegenüber dem Referentenentwurf eine deutlich geschwächte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorsehe, sodass davon auszugehen sei, dass das in der Gesetzesbegründung gewünschte Ziel nicht erreicht wird.

„Zum Diskussionsentwurf des Gesetzes zurückkehren“

Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Osnabrück, lehnte den Entwurf ab. Er bediene ein Narrativ des Patenttrolls, der seine formale Rechtsstellung treuwidrig ausnutzt und dem redlichen Patentrechtverletzer ohne Not wirtschaftlichen Schaden zufügt.

Damit entferne sich der Entwurf von dem selbst gesetzten Ziel, die Rechtslage durch die Kodifikation der Rechtsprechung des BGH in der Rechtssache Wärmetauscher klarzustellen. Sie empfahl die Rückkehr zu dem Diskussionsentwurf des Gesetzes, der diese wortgetreu übernommen habe.

Patentanwälte lehnen Paragrafenänderung ab

Der Münchener Patentanwalt Dr. rer. nat. Andreas Popp erklärte, eine zusätzliche Ergänzung des Paragrafen 139 sei aus seiner Sicht nicht notwendig. Die weiteren vorgesehenen Maßnahmen zusammen mit der BGH-Rechtsprechung „Wärmetauscher“ gäben den Instanzgerichten den Rahmen für die ausnahmsweise Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs vor und erlaubten eine sachgerechte Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung.

Popp begrüßte die Beschleunigung und Verzahnung von Verletzungsverfahren und die Einführung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

„Patentrecht darf nicht aufgeweicht werden“

Die Patentanwältin Dr.-Ing. Renate Weisse aus Berlin sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für eine Änderungen des Paragrafen 139. Das Patenrecht dürfe nicht aufgeweicht werden. Die Folge werde sein, dass Unverhältnismäßigkeit in jedem Verletzungsverfahren geltend gemacht und die Verfahren belasten wird – auch wenn es jetzt als Ausnahmetatbestand gedacht sei.

Patentrecherchen, um Verletzungen weitestgehend auszuschließen, seien für jedes Unternehmen möglich und zumutbar. Die Abschreckungswirkung müsse weiterhin bestehen bleiben, und eine Kodifizierung sei nicht erforderlich.

„Verhältnismäßigkeitsprüfung innovationsfeindlich“

Dr. Alissa Zeller, Vorsitzende des Fachausschusses Gewerbliche Schutzrechte beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), erklärte, Deutschland habe eines der höchstentwickelten Systeme des gerichtlichen Schutzes gegen Patentverletzungen. Insbesondere die Möglichkeit, den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch wirksam und zügig durchsetzen zu können, zeichne dieses System aus. Die geplante Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Tatbestand des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs sei innovationsfeindlich.

Auch Zeller sprach sich im Falle einer Änderung des Paragrafen 139 für eine Rückkehr zum Wortlaut des Diskussionsentwurfs des Bundesjustizministeriums aus, ergänzt um eine Regelung zum Ausgleichsanspruch des Patentinhabers.

Modernisierung des Patentgesetzes

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Wie es im Entwurf heißt, besteht im Patent- und Gebrauchsmusterrecht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. Optimierungsbedarf bestehe ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.

Weiterer Regelungsbedarf bestehe im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster- und in Halbleiterschutzstreitsachen. Schließlich bezwecke das Gesetz eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen solle auch der bürokratische Aufwand aufseiten der Anmelder gesenkt werden. (mwo/24.02.2021)

Dokumente

  • 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
    PDF | 997 KB — Status: 13.01.2021

Tagesordnung

  • 132. Sitzung am Mittwoch, den 24. Februar 2021 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Fabian Hoffmann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, LL.M. (Cambridge)
  • Stellungnahme Prof. Dr. jur. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge)
  • Stellungnahme Dr. Andreas Popp
  • Stellungnahme Verband der Automobilindustrie e.V.
  • Stellungnahme Dipl.-Phys. Dr.-Ing. Renate Weisse, LL.M.
  • Stellungnahme Verband der Chemischen Industrie e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag stimmt für moderneres Patentrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (19/25821) gestimmt. Für die vom Rechtsausschuss geänderte Fassung (19/30498) stimmten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein Antrag der AfD (19/30554) wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem angenommenen Gesetzentwurf werden das Patentgesetz und andere Gesetz im Hinblick auf den gewerblichen Rechtsschutz vereinfacht und modernisiert (19/25821). Wie es darin heißt, besteht im Patent- und Gebrauchsmusterrecht Klarstellungsbedarf mit Blick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. Optimierungsbedarf bestehe ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG).

Weiterer Regelungsbedarf bestehe im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster- und in Halbleiterschutzstreitsachen. Schließlich bezwecke das Gesetz eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Durch die Änderungen soll auch der bürokratische Aufwand aufseiten der Anmelder gesenkt werden. (mwo/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Jens Maier

Jens Maier

© Jens Maier/ Privat

Maier, Jens

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
    PDF | 997 KB — Status: 13.01.2021
  • 19/30498 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/25821- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
    PDF | 814 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30554 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/25821, 19/30498 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
    PDF | 282 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Jung, Ingmar (CDU/CSU), Müller-Böhm, Roman (FDP), Straetmanns, Friedrich (Die Linke), Rößner, Tabea (B90/Grüne), Fechner, Dr. Johannes (SPD), Hoffmann, Alexander (CDU/CSU), Scheer, Dr. Nina (SPD)


Änderungsantrag 19/30554 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/25821 (Beschlussempfehlung 19/30498: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 16.05.2025