Parlament

Bundestag weist Einspruch von Jürgen Braun gegen Ordnungsruf zurück

Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, den Einspruch des Abgeordneten Jürgen Braun (AfD) gegen einen Ordnungsruf, den ihm Vizepräsidentin Claudia Roth in der Plenarsitzung am Mittwoch, 24. März, erteilt hatte, zurückgewiesen. Für die Zurückweisung stimmten CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die Mehrheit der AfD-Fraktion bei Nichtbeteiligung einiger AfD-Abgeordneter an der Abstimmung.

Zu Beginn seiner Rede in der Aktuellen Stunde zur deutschen und europäischen Türkeipolitik hatte Braun die amtierende Präsidentin mit den Worten „Frau Präsident“ begrüßt. Den Ordnungsruf erhielt Braun, nachdem ihn Roth zur Verwendung der weiblichen Form ermahnt hatte und er in der Folge seine Wortwahl als grammatikalisch korrekt verteidigte.

Einem zweiten Ordnungsruf wurde durch Vizepräsidentin Roth bereits abgeholfen. Dieser kam zustande, nachdem Braun im Verlauf seiner Rede das Verhalten Roths gegenüber iranischen Politikern als „kumpelhaft“ bezeichnet hatte. Roth umarme Massenmörder aus dem Iran, sagte Braun in seiner Rede über die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. (ste/25.03.2021)

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