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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Vernetzung von Transparenz­registern und Finanz­informationen

In erster Lesung hat der Bundestag am Mittwoch, 14. April 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019 / 1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten“ (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, 19/28164) debattiert. Der Entwurf wird nun im federführenden Finanzausschuss weiterberaten.

Transparenzregister soll auf Vollregister umgestellt werden

Das Gesetz stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Damit soll dem Register künftig – anders als in der bisherigen Auffangregisterlösung, die für den Großteil der deutschen Gesellschaften auf anderer Register weiterverweist – der wirtschaftlich Berechtigte bei allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar entnommen werden können.

Die Bundesregierung will damit nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der Transparenzregister schaffen, sondern vor allem auch die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich steigern. Aus ihrer Sicht stellt das einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar. (hau/14.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

© SPD-Bundestagsfraktion/@photothek

Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

FDP

Fabio De Masi

Fabio De Masi

© Die Linke Hamburg/Karin Desmarowitz

De Masi, Fabio

Die Linke

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/28164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28164 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Experten begrüßen ge­plantes Transparenz-Voll­register gegen Geldwäsche

Symbolbild Geldwäsche: Eurogeldscheine werden unter einen laufenden Wasserhahn gehalten.

Die geplanten Regelungen sollen zur Eindämmung von Geldwäsche beitragen. (© picture alliance/Bildagentur-online/Schoening)

In einer Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Katja Hessel (FDP) hat die Mehrzahl der Sachverständigen am Montag, 26. April 2021, den Regierungsentwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19/28164) begrüßt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, will die Bundesregierung mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Das bisherige deutsche System des Auffangregisters soll mit dem Wegfall der Mitteilungsfiktion auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt werden.

Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze in einem strukturierten, einheitlichen Format. Zugleich sollen die Zugangsmöglichkeiten von Behörden und Verpflichteten auf die Daten von wirtschaftlich Berechtigten verbessert werden.

Umstellung auf ein Vollregister befürwortet

Die Umstellung auf ein Vollregister wurde von nahezu allen Sachverständigen begrüßt. Jörg Lehnert von der Geldwäsche-Aufsicht der Berliner Senatsverwaltung bezeichnete die jetzige Fassung als praktisch unbrauchbar; der Aufwand zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sei viel zu hoch.

Matthias Schulenburg vom Bundesanzeiger-Verlag erklärte, mit der Umstellung auf ein Vollregister könnte ohne großen Aufwand der wirtschaftlich Berechtigte entnommen werden. Weder müssten wie bisher verschiedene Dokumente in der Zusammenschau ermittelt werden noch seien dann tiefere gesellschaftsrechtliche Kenntnisse verlangt. Für eine europäische Vernetzung sei die Auslieferung eines bestimmten Mindestdatensatzes zu wirtschaftlich Berechtigten im Datenformat XML (Extensible Markup Language) erforderlich.

Verfahren der doppelten Meldung „zu bürokratisch“

Auch Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit sprach sich für die Umstellung auf ein Vollregister aus. Die bisherige Mitteilungsfiktion erschwere die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten erheblich. Er kritisierte jedoch das geplante Verfahren einer doppelten Meldung als zu bürokratisch. Er empfahl die vom Bundesrat vorgeschlagene „Once-Only-Lösung“, die registerseitige Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten. Trautvetter hält die Erfassung der Gesellschafter aus den bei den Handelsregistern vorliegenden Gesellschafterlisten in der vorgesehenen Frist für möglich. Es könnten Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Im Übrigen schätzte den Umfang auf unter eine Million Seiten, die zu erfassen seien, und schlug vor. die geplante Meldepflicht für alle Unternehmen mit der Digitalisierung der traditionellen Register zu verknüpfen. Das erhöhe zwar kurzfristig den Aufwand. In Zukunft könnten Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten dann aber zusammen mit Änderungen in der Gesellschafterstruktur gemeldet werden. Ein ähnliches Modell werde in Österreich und Dänemark umgesetzt.

„Laufend neue Meldepflichten“

Jens Bormann von der Bundesnotarkammer sprach sich ebenfalls für eine Register-Verknüpfung aus; ein Once-Only-Verfahren hielt er für umsetzbar. Dies wäre besser, als Vereine mit Bürokratie zu belasten.

Veronika Rücker vom Bündnis für Gemeinnützigkeit, das unter anderem 90.000 Sportvereine vertritt, kritisierte die geplante Regelung als „großes Bürokratiemonster“, das zu einer erheblichen Belastung führen werde. Sie gab zu bedenken, das zwei Drittel der Vereine von Ehrenamtlichen geführt würden. Es handele sich auch nicht um einen einmaligen Aufwand, wie von der Bundesregierung eingeführt, sondern um einen laufenden, da sich durch Änderungen im Vorstand eines Vereins laufend neue Meldepflichten ergeben würden.

„Schnelligkeit der entscheidende Faktor“

Christof Schulte von der Financial Intelligence Unit (FIU) hielt das geplante Gesetz für sehr gut geeignet, das deutsche System der Geldwäschebekämpfung zu stärken. Ganz wesentlich sei, die Suche nach den wirtschaftlich Berechtigen auf kompakte Art zu ermöglichen. Für den Zugriff sei Schnelligkeit der entscheidende Faktor. Er könne aus seiner Ermittlungspraxis heraus nicht sagen, dass es im Bereich der Vereine keine Auffälligkeiten gebe.

Silvia Frömbgen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband sprach sich zwar ebenfalls für die Umstellung auf ein Vollregister aus, kritisierte aber, dass die bisher geltende Ausnahme von der Verpflichtung der Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten bei einer börsennotierten Gesellschaft gestrichen werden soll. Hier fehle der Mehrwert für die Geldwäscheprävention; die EU-Richtlinie werde damit von Deutschland übererfüllt. (ab/26.04.2021)

Dokumente

  • 19/28164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz"

Protokolle

  • Protokoll "Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)

Stellungnahmen

  • Bundesanzeiger Verlag GmbH
  • Bundesnotarkammer
  • Nationaler Normenkontrollrat
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland e.V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Transparenzregister zur Bekämpfung von Finanz­kriminalität beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (19/28164) beschlossen. Der Entwurf wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/30443) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, der Linken und Grünen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30524) vor. Einen Antrag der Grünen (19/10218) lehnte der Bundestag ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, soll mit dem Gesetz mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten geschaffen werden (19/28164). Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.

Mit dem Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Zudem wird mit dem Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist es, zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern. Dazu wird für den Kontenregisterzugang und für den Austausch von Kontendaten mit Europol das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Justiz benannt.

Antrag der Grünen

Abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen“ (19/10218). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/30443) vor.

Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen wollten die Grünen Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen und damit Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen. Besonders setzten die Abgeordneten dabei auf mehr Transparenz im Immobiliensektor, um Informationen über Zahlungsströme sowie die wahren Immobilieneigentümer zu erhalten. Wirtschaftliche Berechtigte aller Unternehmen, die in Deutschland Eigentümer einer Immobilie sind oder werden wollen, sollten in das deutsche Transparenzregister eingetragen werden müssen.

Dazu sollten sie eine Identifikationsnummer erhalten, die in das Grundbuch eingetragen werden sollte. Zu den weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen gehörte unter anderem die Untersagung von Barzahlungen bei Immobiliengeschäften ab einem Schwellenwert von relevanter Größenordnung. (ab/hau/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Sepp Müller

Sepp Müller

© Sepp Müller/ Tobias Koch

Müller, Sepp

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/10218 - Antrag: Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen
    PDF | 266 KB — Status: 15.05.2019
  • 19/28164 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
  • 19/30443 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28164 - Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10218 - Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen
    PDF | 940 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30524 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28164, 19/30443 - Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
    PDF | 267 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Troost, Axel (Die Linke), Schrodi, Michael (SPD), Brehm, Sebastian (CDU/CSU), Toncar, Dr. Florian (FDP), Paus, Lisa (B90/Grüne)


Gesetzentwurf 19/28164 (Beschlussempfehlung 19/30443 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/30443 Buchstabe b (Antrag 19/10218 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-transparenzregister-843428

Stand: 20.05.2025