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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Energie

Absenkung der Kosten­belastungen durch die EEG-Umlage

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. März 2022, mit der EEG-Umlage befasst. Dazu haben die Fraktionen der Ampelkoalition SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erstmals einen Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (20/1025) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem Gesetz soll nach Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden. Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds. Diese erfolge in einem zweiten Schritt durch die bevorstehende EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms, zu der die Bundesregierung im Frühjahr 2022 einen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden, die den verschiedenen Vertragsverhältnissen angemessen Rechnung tragen, heißt es in dem Entwurf. (msi/eis/17.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

© DBT/ Stella von Saldern

in der Beek, Olaf

FDP

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
    PDF | 276 KB — Status: 15.03.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Gremmels, Timon (SPD), Nestle, Dr. Ingrid (B90/Grüne)
  • Überweisung 20/1025 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Experten sehen in der Ab­schaffung der EEG-Umlage richtigen ersten Schritt

Die Abschaffung der EEG-Umlage war am Mittwoch, 6. April 2022, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie. Die Abgeordneten berieten einen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ (20/1025). Die Anhörung unter Vorsitz von Klaus Ernst (Die Linke) dauerte zwei Stunden.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem Gesetz soll nach dem Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden. Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds. Diese erfolge in einem zweiten Schritt durch die bevorstehende EEG-Novelle im Rahmen des „Osterpaket“ genannten Sofortprogramms, das im Bundeskabinett beschlossen wurde. Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, sollen laut Entwurf Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden, die den verschiedenen Vertragsverhältnissen angemessen Rechnung tragen.

Grundsätzlich signalisierten die sieben geladenen Gutachter unter klimapolitischen Gesichtspunkten durchgehend Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Koalition, mahnten aber an verschiedenen Stellen Konkretisierungen, Änderungen und Verschärfungen an. Tenor: Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein richtiger erster Schritt – weitere sollten zügig folgen.

„Spürbare Entlastung von Letztverbrauchern“

Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht stellte eingangs fest, dass es abweichend von bisherigen EEG-Reformüberlegungen diesmal das zentrale Anliegen des Gesetzgebers sei, dass „eine spürbare Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten erreicht“ wird und diese „allein und ausschließlich“ von der Maßnahme profitieren. Allerdings seien ausgerechnet die Regelungen zur Erreichung dieses Ziels nicht zielführend, sagte Müller. Laut Entwurf bestehe eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nämlich nur dann, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen ist.

Dies könne dazu führen, dass letztlich doch die Stromlieferanten und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren – zudem lasse sich das als interner Prozess auch nicht transparent nachvollziehen. Ein Punkt, den auch Dr. Martin Winkler, wissenschaftlicher Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG wiederholt stark machte.

„Erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit“

Dr. Paula Hahn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich zuversichtlich, dass mit der Absenkung der EEG-Umlage ein dämpfender Effekt bei den Preisen erzielt werden könne. Kritisch merkte sie aber an, dass durch die Neuregelungen für bereits bestehende Verträge ohne Preisanpassungsrecht ein – wenn auch befristeter – erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit stattfinde.

Der BDEW sehe zudem das Verbot, die Preise aus anderen Gründen als der verfügten Umlagensenkung zum 1. Juli 2022 anzupassen, sehr kritisch. Im Zuge der deutlichen Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten wachse auch die Notwendigkeit der Energieversorger, diese Marktbewegungen in den Tarifen abzubilden.

Kritik an Saldierungsverbot

Dieses sogenannte Saldierungsverbot monierte auch Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Die vorgesehene verpflichtende Senkung der Strompreise am 1. Juli mit dem gleichzeitigen Verbot einer Saldierung mit anderen Belastungen und Kosten lehne der VKU daher als nicht zielführenden, gesetzlichen Eingriff in die Vertragsautonomie und die nach kaufmännisch-wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgende Preiskalkulation ab.  

Informationskampagne zu Lieferantenwechsel gefordert

Für Thorsten Lenck von Agora Energiewende eigne sich die Verpflichtung der Stromlieferanten, ihren Strompreis zum Stichtag zu mindern und den Senkungsbetrag transparent auf der Stromrechnung auszuweisen, damit die Senkung bei Haushalten und Unternehmen ankommt. Die Regelung verhindere jedoch nicht, dass Stromlieferanten ihren Strompreis vor oder nach dem Stichtag erhöhen und angesichts der stark gestiegenen Börsenstrompreise zur Margenvergrößerung nutzen.

Daher, so seine Forderung, sollte die EEG-Umlagesenkung mit einer Informationskampagne verbunden werden, die Stromverbraucherinnen und - verbraucher über die EEG-Umlagesenkung und ihre Rechte zum Lieferantenwechsel informierte, um so den Wettbewerbsdruck hoch zu halten.

„Hohe Energiepreise haben Dringlichkeit massiv erhöht“

In der Beobachtung von Prof. Dr. Manuel Frondel vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung haben die hohen Energiepreise für die Politik die Dringlichkeit massiv erhöht, die Steuer- und Abgabenlast auf den Strompreis zu verringern. Diese Last mache bei privaten Verbrauchern derzeit über 50 Prozent des Strompreises aus. Dabei sei fragwürdig, dass für energie- und klimapolitische Maßnahmen die Stromverbraucher aufkommen müssen, statt dass diese Maßnahmen aus dem Staatshaushalt finanziert würden.

Da einkommensschwache Haushalte einen höheren Anteil ihres Einkommens zur Deckung ihres Stromverbrauchs auszugeben haben als wohlhabende, hätten einkommensschwache Haushalte in Relation zu ihrem Einkommen aktuell sogar einen höheren Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmen wie der Förderung der Erneuerbaren via EEG-Umlage zu leisten als einkommensstarke. Dieselbe Kritik gelte für sämtliche weiteren Abgaben auf den Strompreis, etwa die Offshore-Umlage zur Finanzierung des Netzanschlusses von Offshore-Windparks oder die KWKG-Umlage.

„Absenkung auf null auch energiewirtschaftlich vernünftig“

Für deren Abschaffung mittels eines „Keine-Umlagen-Gesetzes“ inklusive einer Verringerung der Stromsteuer, möglichst auf den EU-Mindestsatz, plädierte auch Dr. Matthias Dümpelmann von der 8KU Gmbh. Für Dümpelmann stellt die beabsichtigte Absenkung der Umlage auf null einen primär preispolitisch richtigen Schritt dar, der aber auch energiewirtschaftlich vernünftig sei – nicht in erster Linie, weil hiermit Strom günstiger werde gegenüber anderen Optionen, sondern weil die derzeitige Struktur der Energiebepreisung dysfunktional sei.

Wenn Wettbewerb über Preise funktionieren solle, dann müssten die Elemente der Preisbildung nach vergleichbaren Strukturen bestimmt werden. Energiepreise sollten deshalb definiert sein über die Elemente Erzeugung (also Anlagen plus Energieträger), Netz (allgemeiner: Logistik) und Klimakosten (insbesondere CO2). (mis/irs/06.04.2022)

Dokumente

  • 20/1025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
    PDF | 276 KB — Status: 15.03.2022

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Bundestag stimmt für die Ab­schaf­fung der EEG-Umlage

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, für eine Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage gestimmt. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1025) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung haben die Koalitionsfraktionen, CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD votiert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1544) und ein Bericht Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1548) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1546) der AfD-Fraktion, der eine Abschaffung des EEG gefordert hatte.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Mit dem Gesetz sollen die Verbraucher nach Willen der Koalitionsfraktionen bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.

Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien sollen künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanziert und die Förderung über den Strompreis somit beendet werden. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

Entlastung der Letztverbraucher

Der Wegfall der EEG-Umlage mindert laut Gesetzentwurf die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf Strom. Er führe somit bezogen auf Stromlieferungen an Letztverbraucher, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zu geringeren Umsatzsteuereinnahmen. „Die gewonnene Kaufkraft dürfte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden“, schreiben die drei Fraktionen.

Sie betonen, dass das Gesetz ausschließlich dazu dient, die strombeziehenden Unternehmen und die Verbraucher zu entlasten, und nicht dazu, die Gewinnmargen von Stromunternehmen zu erhöhen. Um sicherzustellen, dass diese Entlastung auch tatsächlich schon ab Jahresmitte an die Letztverbraucher weitergegeben wird, soll das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Vor allem wollen die Koalitionsfraktionen vermeiden, dass trotz Absenkung der EEG-Umlage auf null der Strompreis für die Letztverbraucher nicht hinreichend transparent gesenkt wird. Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird seit dem Jahr 2000 erhoben, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Vergütung von Strom aus Wind-, Solar- und Biomasseanlagen, zu vergüten.

Ausschuss präzisiert Senkung der EEG-Umlage

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch, 27. April, einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die Änderung betrifft einen Passus, nach dem eine Verpflichtung zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Strombezugspreise nur dann besteht, wenn die EEG-Umlage in die jeweilige Preiskalkulation eingeflossen sei. Das war kritisiert worden, weil es sich bei der Preiskalkulation um ein Betriebsgeheimnis handele, das als interner Prozess nicht transparent nachvollziehbar sei und ein Schlupfloch für die Unternehmen bieten könne, um die Senkung zu umgehen.

Das will die geänderte Fassung vermeiden, indem sie eine Regelvermutung einführt: „Dem § 118 werden die folgenden Absätze angefügt: “Es wird vermutet, dass die Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in die Kalkulation der Preise eingeflossen ist, es sei denn, der Stromlieferant weist nach, dass dies nicht erfolgt ist.„ Und: “Es wird vermutet, dass die Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes gemäß Satz 1 Nummer 1 Kalkulationsbestandteil ist, es sei denn, der Stromlieferant weist nach, dass dies nicht erfolgt ist.„ (mis/28.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Oliver Krischer

Oliver Krischer

© Oliver Krischer

Krischer, Oliver

Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

König, Anne

CDU/CSU

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
    PDF | 276 KB — Status: 15.03.2022
  • 20/1544 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1025 - Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
    PDF | 204 KB — Status: 27.04.2022
  • 20/1546 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1025, 20/1544 - Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
    PDF | 180 KB — Status: 27.04.2022
  • 20/1548 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1025, 20/1544 - Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
    PDF | 167 KB — Status: 27.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1025 (Beschlussempfehlung 20/1544: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/1546 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-absenkung-kosten-eeg-880558

Stand: 19.07.2025