Haushalt

Plenardebatte zum zweiten Haushalts­finanzierungs­gesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 17. Januar 2024, mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 befasst. Der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Entwurf (20/9999) sieht diverse Gesetzesänderungen vor, um 2024 und in den Folgejahren Einsparungen zu erzielen und Einnahmen zu erhöhen. Die Vorlage wird im Haushaltsausschuss weiterberaten. An den Finanzausschuss überwiesen die Abgeordneten zudem einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Luftverkehrsteuer aussetzen und evaluieren“ (20/10054).

Entwurf der Koalitionsfraktionen

Mehreinnahmen sollen durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer erzielt werden. Dazu sollen laut Entwurf zum einen die Steuersätze erhöht werden. Zum anderen soll der im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehene Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze geändert werden und erst ab dem Jahr 2025 greifen. Für 2024 ist durch die Änderung laut Entwurf von Steuermehreinnahmen in Höhe von 445 Millionen auszugehen, in den Folgejahren von jeweils 580 Millionen Euro, die volle Jahreswirkung betrage insgesamt 625 Millionen Euro. Die Koalition geht davon aus, dass die Steuererhöhung an die Verbraucher weitergegeben wird.

Einnahme- und ausgabeseitig sollen jeweils Änderungen im Zweiten (SGB II), Dritten (SGB III) und Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuches wirken. Laut Entwurf soll unter anderem der sogenannte Bürgergeldbonus im SGB II gestrichen werden. Diesen sollten Bürgergeldempfänger in Weiterbildung erhalten. Das Einsparpotenzial wird im Entwurf mit 100 Millionen Euro beziffert. Minderausgaben in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro bei den Kommunen, will die Koalition durch strengere Regeln im Umgang mit bestimmten Bürgergeldempfängern erzielen. Bei „nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit“ sollen ihnen künftig Leistungen entzogen werden.

Durch Änderungen im SGB III soll die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2024 bis 2027 zu Zahlungen an den Bund verpflichtet werden. Damit soll laut Entwurf ein teilweiser „Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren“ geleistet werden. Für 2024 und 2025 sind jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, für die Folgejahre von jeweils 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Geändert werden soll zudem eine Regelung zur Anpassung von Beitragssätzen. Mit Minderausgaben in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich kalkuliert die Koalition durch eine Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Änderung ist im SGB VI vorgesehen. 

Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft

Ab 2025 soll eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2028 soll der Betrag auf jährlich 453 Millionen aufwachsen.

Keine direkten Auswirkungen auf Ausgaben beziehungsweise Einnahmen hat eine im Entwurf vorgesehene Änderung im Windenergie-auf-See-Gesetz. Geplant ist demnach, „die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen in dem Jahr 2023“ breiter zu verwenden. Ein Teil soll als „Transformationskomponente“ an den Bundeshaushalt fließen. Bislang war eine engere Zweckbindung für den Meeresnaturschutz sowie die Fischerei vorgesehen. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Luftverkehrsteuer ab dem 1. Mai 2024 aussetzen. „Der Antrag trägt Sorge, dass Deutschland angesichts neuer Drehkreuzflughäfen nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert“, heißt es in der Antragsbegründung. (scr/bal/eis/17.01.2024)

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