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Inneres

Koalition will Wahlkreise neu einteilen

Die Koalitionsfraktionen wollen die Einteilung von Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (20/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Donnerstag, 9. November 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Er wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Die Vorlage sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspräche. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.

Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Danach liegt die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich mache. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der drei Fraktionen den Namen „Memmingen - Unterallgäu“ erhalten.

Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend. (sto/hau/09.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Hartmann, Sebastian

SPD

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/Laurence Chaperon

Ziegler, Kay-Uwe

AfD

Kay-Uwe Ziegler

Kay-Uwe Ziegler

© Renèe Marielle Styra

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek/Olaf Krostitz

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Tobias Koch

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/8867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 815 KB — Status: 17.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Steffen, Dr. Till (B90/Grüne),Thomae, Stephan (FDP)
  • Überw 20/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Inneres

Bundestag ordnet Wahlkreise in Sachsen-Anhalt und Bayern neu

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 1. Februar 2024, den Neuzuschnitt von Wahlkreisen in Sachsen-Anhalt und Bayern beschlossen. Die Abgeordneten haben namentlich mit 381 Stimmen gegen 276 Stimmen bei zwölf Enthaltungen für die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern votiert. Dazu lag dem Plenum ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/10178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.

Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Danach liegt die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich macht. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der drei Fraktionen den Namen „Memmingen - Unterallgäu“ erhalten.

Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend. (vom/sto/01.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Hartmann, Sebastian

SPD

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/Laurence Chaperon

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Wirth, Dr. Christian

AfD

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Thomae, Stephan

FDP

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Sitte, Dr. Petra

fraktionslos

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Kreiser, Dunja

SPD

Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Jens Oellermann

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/8867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 815 KB — Status: 17.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/10178 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8867 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 607 KB — Status: 29.01.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/510178: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen


Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Ausschussfassung)
15:38:57: Beginn der Abstimmung
16:02:24: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 670 Ja: 382 Nein: 276 Enthaltungen 12
GesEntw20/8867(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Ausschussfassung) angenommen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-de-bundeswahlgesetz-978626

Stand: 14.08.2026