Inneres

Forderung nach Verlängerung der Grenzkontrollen

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion „nationale Grenzkontrollen verlängern, bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt sind“. Deutschland brauche „auf unabsehbare Zeit sichere Grenzen, mindestens solange der Schutz an der EU-Außengrenze nicht vollständig funktioniert und die illegale Sekundärbewegung von Asylmigranten innerhalb der EU nicht eingestellt ist“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/10381).

Der Bundestag hat die Vorlage am Donnerstag, 22. Februar 2024, erstmals beraten und anschließend in den federführenden Innenausschuss überwiesen. 

Antrag der Union

In ihrem Antrag fordern die CDU/CSU-Abgeordneten die Bundesregierung auf, gegenüber der EU-Kommission „für die höchstmögliche Dauer verlängerte Grenzkontrollen zu notifizieren: an den Grenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz über den 15. Juni hinaus, an der Grenze zu Österreich über den 11. Mai hinaus“. 

Auch soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge für eine Klarstellung im europäischen Recht einsetzen, dass Personen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben und entsprechend registriert worden sind, sowie solche Personen, die bereits eine Ablehnung ihres Asylantrags erhalten haben, bei eigenmächtiger Weiterreise innerhalb der EU an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden können, auch wenn sie einen erneuten Asylantrag stellen.

Wie die Fraktion darlegt, hat Deutschland seit dem 16. Oktober 2023 Grenzkontrollen nicht mehr nur nach Österreich, sondern auch nach Polen, Tschechien und zur Schweiz. Zwischen September und November 2023 sei die Zahl unerlaubten Einreisen um fast zwei Drittel von 21.375 auf 7.851 zurückgegangen, führen die Abgeordneten weiter aus. Die Bundespolizei habe „den Grenzschutz erfolgreich begonnen und sollte langfristige Planungssicherheit bei der Fortsetzung ihrer Arbeit haben“. (sto/22.02.2024)

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