Gesundheitsförderung und Prävention „extrem systemrelevant“
Zeit:
Mittwoch, 26. Juni 2024,
17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700
Vorbeugen ist besser als heilen. Diesem weit bekannten Grundsatz folgt der Präventionsansatz im Bereich Gesundheit, der bei einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwoch, 26. Juni 2024, zum Thema „SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen (Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention)“ im Vordergrund stand. SDG 3 steht für das dritte Nachhaltigkeitsziel (Sustainable Development Goal) der Vereinten Nationen.
Maike Voss, Geschäftsführende Direktorin beim Centre for Planetary Health Policy (CPHP), machte dabei deutlich, dass Gesundheitsförderung und Prävention kein Selbstzweck seien, sondern „systemrelevant, systemstärkend und systemerhaltend“. Ute Teichert, Leiterin der Abteilung 6 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), betonte das Anliegen der Bundesregierung, mit dem zu gründenden Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) die Prävention deutlich stärken zu wollen.
Voss: Gesundheitliche Chancengerechtigkeit herstellen
Beim SDG 3 gehe es um die gesundheitliche Chancengerechtigkeit, sagte CPHP-Direktorin Voss. Es dürfe keine ungerechten, vermeidbaren oder behebbaren Unterschiede im Gesundheitszustand zwischen sozial, wirtschaftlich, demografisch oder geografisch definierten Bevölkerungsgruppen geben. Mittel zum Zweck sei unter anderem der Health in all policies-Ansatz. Dieser sektorübergreifende Ansatz berücksichtige systematisch die gesundheitlichen Auswirkungen von Entscheidungen.
Im Präventionsgesetz, so Voss, beschränke man sich jedoch auf die Kostenträger im Gesundheitswesen, also die Krankenkassen. „Das Präventionsgesetz ist nicht das Gesetz, was bundesweit Prävention macht“, sagte sie. Der schon im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Präventionsplan kann aus ihrer Sicht ein Instrument für mehr Politikkohärenz, Partizipation und gesundheitliche Chancengerechtigkeit sein - „je nachdem, wie er ausgestaltet ist“.
Die Expertin äußerte sich auch zum geplanten BIPAM. Der vorliegende Referentenentwurf gehe auf einen Teil der im Vorfeld an der Neugründung geübten Kritik ein, sagte sie. Eingebaut werden sollte in den Entwurf aus ihrer Sicht noch die gesundheitliche Folgenabschätzung. Statt gesundheitsrelevante Faktoren und gesundheitliche Rahmenbedingungen nur zu beobachten sollte auch eine Bewertung erfolgen. Ein solcher Bewertungsauftrag werde den anderen Häusern nicht gefallen, prognostizierte sie. Um bei der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit voranzukommen, sei das aber ein Hebel.
Teichert: Krankheitslast in der Bevölkerung erfassen
BMG-Vertreterin Teichert sieht den Bedarf an Prävention auch durch den Aspekt begründet, dass Deutschland im europäischen Vergleich eine relativ geringe Lebenserwartung habe - knapp über dem Durchschnitt. Gleichzeitig hätten die Deutschen zu wenig gesunde Lebensjahre im Alter. „Und das, obwohl wir relativ hohe Kosten in das System reingeben.“ Teichert sprach von durchschnittlich 5.000 Euro pro Kopf.
Sie selbst sei fest davon überzeugt, „dass wir den Bereich der öffentlichen Gesundheit stärken müssen“. Während der Covid-Pandemie habe man gelernt, dass alle Menschen erreicht werden müssen - insbesondere die vulnerablen Gruppen - solle die gesundheitliche Chancengleichheit nicht nur eine Vision bleiben. Das BIPAM werde sich mit diesen Themen beschäftigen, kündigte Teichert an. Die Prävention werde gestärkt, weil es nicht ausreiche, erst zu reagieren, wenn die Menschen schon krank sind.
Ziel sei es auch, Daten neu zu erfassen, um nachvollziehen zu können, wie die Krankheitslast in der Bevölkerung ist. Mit diesem neuen Ansatz, so die BMG-Vertreterin, wolle man „einen Schritt nach vorne kommen“. Im Koalitionsvertrag sei zudem angelegt, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in dem neuen Bundesinstitut aufgehen zu lassen. Damit werde die öffentliche Gesundheit gestärkt, befand Teichert. (hau/26.06.2024)