Rahmenbedingungen für klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Liveübertragung: Mittwoch, 9. Oktober, 16.30 Uhr
In erster Lesung berät das Parlament am Mittwoch, 9. Oktober 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (20/13092). Im Anschluss an die rund 40-minütige Debatte soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Regelung will die Regierung Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und für Wärmespeicher beschleunigen. Dazu sollen genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut werden. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative.
Vorgesehen sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht. Dies betriff zum Beispiel die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht. Die Behörden sollen nun innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden müssen. Die Bergämter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen.
Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte soll ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet werden. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen bei Genehmigungsentscheidungen außerdem ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien. (hau/04.10.2024)