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Soziales

Antrag zum Bundesteilhabegesetz debattiert

„Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“, lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der  Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Antrag der Grünen

Die Fraktion will die Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren. „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte einen wichtigen Paradigmenwechsel in der deutschen Inklusionspolitik einleiten und die menschenrechtlich gebotenen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: weg vom Fürsorgesystem hin zu einem personenzentrierten Teilhaberecht“, schreibt sie. 

Allerdings drohten aktuell unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er-Jahre, kritisieren die Grünen und beziehen sich dabei auf Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu Ausgabenkürzungen und Pauschalierungen.

„Wahlrecht konsequent schützen und ausbauen“

Die Fraktion fordert unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Unter anderem soll die individuelle Bedarfsermittlung und personenzentrierte Leistungen erhalten bleiben, die behördliche Belegungsrechte ausschließen, die dem Selbstbestimmungsrecht entgegenstehen. 

Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Feser, Jan

AfD

Jan Hendrik Feser

Jan Hendrik Feser

© Jan Feser/ Stefan Wagenpfeil

Heubach, Heike

SPD

Heike Heubach

Heike Heubach

© Heike Heubach / Fionn Grosse

Pellmann, Sören

Die Linke

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Fraktion Die Linke im Bundestag/Jennifer Marke

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Glöckner, Angelika

SPD

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Aumer, Peter

CDU/CSU

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/1545 - Antrag: Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken - Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren
    PDF | 190 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/1545(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-bundesteilhabegesetz-1111802

Stand: 14.08.2026