Abstimmung über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl

Der Bundestag stimmt über eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2025 ab. (© DBT / Marco Urban)
Liveübertragung: Donnerstag, 15. Januar, 18.30 Uhr
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über die dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3300) zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ab.
30 Einsprüche
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt darin, 30 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wegen Unbegründetheit zurückzuweisen. Insgesamt waren 1.040 Einsprüche eingegangen. In seiner ersten Beschlussempfehlung (21/1500) hatte der Ausschuss die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit und die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen. Der Bundestag hatte diese Beschlussempfehlung am 9. Oktober 2025 angenommen.
Am 18. Dezember 2025 nahm das Parlament die zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3100) an. Es handelte sich um die Zurückweisung von zwei Einsprächen wegen Unbegründetheit im Zusammenhang mit dem Anliegen der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW), eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.
Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Die Frist zur Einlegung von Einsprüchen war bereits am 24. April 2025 abgelaufen. (vom/09.01.2026)