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Gesundheit

Antrag zu Leistungskürzungen in der Krankenversicherung erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte besonders für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

„Kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung“

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (hau/23.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Seitz, Nora

CDU/CSU

Nora Seitz

Nora Seitz

© Nora Seitz/ Tobias Koch

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Seitz, Nora

CDU/CSU

Nora Seitz

Nora Seitz

© Nora Seitz/ Tobias Koch

Sichert, Martin

AfD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Sichert, Martin

AfD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Pauls, Dr. Thomas

CDU/CSU

Dr. Thomas Pauls

Dr. Thomas Pauls

© DBT / Inga Haar

Hess, Nicole

AfD

Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/5487 - Antrag: Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 153 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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Stand: 12.08.2026