Recht
Strafbarkeit einer Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

Die Türknaufe am Amtsgericht Bonn (© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt)
Liveübertragung: Freitag, 24. April, 12.30 Uhr
Die erste Beratung des von der AfD-Fraktion angekündigten Gesetzentwurfes „zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ findet am Freitag, 24. April 2026, statt. Nach halbstündiger Aussprache soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)