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Inneres

Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften geplant

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll in beiden Fällen der Innenausschuss übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden.

So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können.

Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich

Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. 

Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. 

Gesetzentwurf der AfD

Mit einer Gesetzesänderung will die AfD-Fraktion einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken. Ihr Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könne mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. 

Der Fraktion zufolge macht eine „vorsätzlich unwahre Vaterschaftsanerkennung in Deutschland die Anerkennung nicht automatisch unwirksam“. In der Praxis werde diese Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten. Bei sogenannten Scheinvaterschaften erklärten Männer hingegen vorsätzlich und entgegen besserer Kenntnis, sie seien die Väter von Kindern ausländischer Mütter. 

Die Vaterschaftsanerkennung habe sich dabei insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (hau/sto/25.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

© Daniela Ludwig/ Anne Hufnagl

Ludwig, Daniela

Parlamentarische Staatssekretärin des Innern

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

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Luke Hoß

Luke Hoß

© Die Linke Kreisverband Passau/ Rebekka Amann

Hoß, Luke

Die Linke

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Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

CDU/CSU

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Arne Onni Raue

Arne Onni Raue

© AfD-Bundestagsfraktion, zur Nutzung überlassen / Arne Raue

Raue, Arne

AfD

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/4081 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    PDF | 917 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
    PDF | 217 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Inneres

Missbrauchs-Ausmaß bei Vaterschaftsanerkennung umstritten

Zeit: Montag, 23. März 2026, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag, 23. März 2026, im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ging. Durch den Gesetzentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden.

„Schwerwiegende familienrechtliche Bedenken“

Dr. Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde.

Prof. Dr. Harald Dörig von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden.

Experte erwartet „deutliche Verfahrensvereinfachung“

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen.

Simon Japs vom Deutschen Städtetag meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention.

Folgen für die Kinder

Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen.

Prof. Dr. Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School in Hamburg äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung.

Einbeziehung der Ausländerbehörde

Susann Thiel vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben.

Thorsten Völker, Abteilungsleiter Migration, Ordnung und Verbraucherschutz im Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben.

Dr. Sarah Wagner vom Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe. (fla/23.03.2026)

Dokumente

  • 21/4081 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    PDF | 917 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 29. Sitzung am Montag, dem 23. März 2026, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung (Dokument)

Protokolle

  • Protokoll Öffentliche Anhörung - 23. März 2026, 14.00 Uhr - Missb. Vaterschaftsanerkennung (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Anhörung 23. März 2026, 14.00 Uhr - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen (Dokument)

Stellungnahmen

  • 21(4)153 A - Stellungnahme Prof. Dr. Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 B - Stellungnahme Dr. Sarah Wagner, Amt für Migration und Integration, Stadt Nürnberg - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 C - Stellungnahme Simon Japs, Deutscher Städtetag, Berlin - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 D - Stellungnahme Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 E - Stellungnahme Thorsten Völker, Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, Landkreis Harburg - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 F - Stellungnahme Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 G - Stellungnahme Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Gesamtverband e. V., Berlin - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 H - Stellungnahme Prof. Dr. Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, Hamburg - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)
  • 21(4)153 I - Stellungnahme Dr. Lucy Chebout, M.A., Vizepräsidentin - Deutscher Juristinnenbund e. V. - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen - BT-Drucksache 21/4081 (Dokument)

Weitere Informationen

  • Innenausschuss

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Inneres

Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, schärfere Regeln „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der Vaterschaftsanerkennung (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt.

Zustimmung der Ausländerbehörden

Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.

Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.

Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich

Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. 

Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. 

Sachfremde Regelungen im Ausschuss

Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. 

„Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. 

Gesetzentwurf der AfD

Der Gesetzentwurf der AfD zur Neureglung von Vaterschaftsanerkennungen sah vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus sollte mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könnte mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. 

In der Praxis werde die geltende Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten, befand die AfD. 

Die Vaterschaftsanerkennung habe sich insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, hieß es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/12.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()
Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

CDU/CSU

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

()
Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/ Karolina Sobel

Bünger, Clara

Die Linke

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Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

© Daniela Ludwig/ Anne Hufnagl

Ludwig, Daniela

Parlamentarische Staatssekretärin des Innern

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Dr. Anna Rathert

Dr. Anna Rathert

© Dr. Anna Rathert/ Picture People

Rathert, Dr. Anna

AfD

()
Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Christian Spies

Demir, Hakan

SPD

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Tijen Ataoğlu

Tijen Ataoğlu

© Tijen Ataoğlu / Paul Schneider

Ataoğlu, Tijen

CDU/CSU

()
Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/4081 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    PDF | 917 KB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
    PDF | 217 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6393 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4081 - Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/4264 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
    PDF | 676 KB — Status: 10.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/3693(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen), hier Artikel 7, angenommen
  • Gesetzentwurf 21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/3693(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen), hier Artikel 8 und 9, angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/3693(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen), hier im Übrigen, zweite Beratung
  • 13:25:35: Beginn der Abstimmung
  • 13:47:27: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 560 Ja: 296 Nein: 130 Enthaltungen 134
  • Gesetzentwurf 21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster) im Übrigen in 2. Ber angenommen
  • Gesetzentwurf 21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in Schlussabst angenommen


Gesetzentwurf 21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen) in 2. Ber abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-vaterschaftsanerkennung-1183836

Stand: 12.06.2026