Auflösung des Entwicklungshilfeministeriums gefordert
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Juni 2026, erstmals über zwei Anträge der AfD-Fraktion beraten, die sich gegen die deutsche Entwicklungspolitik stellen.
Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen“ (21/6906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen“ (21/6907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden nach halbstündiger Aussprache in den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion spricht sich in ihrem ersten Antrag dafür aus, die Mittel für Entwicklungshilfe drastisch zu reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufzulösen. Die dafür vorgesehenen Bundeshaushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 will die Fraktion um rund 80 Prozent reduzieren und die Zuständigkeit für die Erbringung von Entwicklungsleistungen an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie delegieren. Dorthin sollen auch die verbleibenden Haushaltsmittel fließen.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, alle bestehenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und sämtliche Initiativen zu stoppen, „die den außenpolitischen, wirtschaftspolitischen und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands widersprechen, ideologisch einseitig geprägt sind, Bedenken hinsichtlich Transparenz oder angemessener Verwendung der Mittel im In- und Ausland aufwerfen oder sich als ineffizient in Zeit und Aufgabenerfüllung oder nicht nachhaltig erweisen“.
In der Begründung heißt es, der Kompetenzbereich des BMZ sei „über ein vernünftiges und mandatskonformes Maß hinaus stetig erweitert“ worden. „Während im Inland grundlegendste Dinge der öffentlichen Leistungserbringung wie ein sauberer und sicherer öffentlicher Raum, lebenswerte Innenstädte und ein funktionierender öffentlicher Transport nicht mehr gewährleistet werden, will derselbe Staat im Ausland die Welt retten“, kritisieren die Abgeordneten. Als ein Negativbeispiel führt die AfD die „feministische Entwicklungspolitik“ an, die ihrer Ansicht nach Ressourcen aus knappen Staatskassen für gesellschaftspolitische Transformationsprogramme binde, statt ökonomische Realitäten zu adressieren und zu verbessern.
Zweiter Antrag der AfD
Für mehr Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit und eine lückenlose Veröffentlichtung aller öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA) spricht sich die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag aus.
Die Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem auf, innerhalb von 90 Tagen eine vollständige und ständig aktuell zu haltende Übersicht über alle ODA-Leistungen seit 1977 an internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen und kirchliche Träger zu veröffentlichen. Außerdem soll sie für Veröffentlichungen von Leistungen und Projekten im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) öffentlich einsehbare Kriterien festlegen, unter welchen Umständen Leistungen und Projekte veröffentlicht, gelöscht oder verändert werden können.
In der Begründung heißt es, „Intransparenz, Ineffektivität, Korruption und Verschwendung“ seien die häufigsten Kritikpunkte an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die deutsche Öffentlichkeit habe „auch angesichts zunehmend klammer öffentlicher Kassen und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen, ein Anrecht auf echte Transparenz“. Das sogenannte „Transparenzportal“ des BMZ bezeichnet die AfD-Fraktion als „ein faktisch untaugliches Instrument“, da es lediglich einen Teil der deutschen ODA-Leistungen darstelle und die dargestellten Leistungen nach „unklaren Kriterien“ lösche, hinzufüge oder ändere. (che/hau/08.07.2026)