Fragestunde am 8. Juli
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. Juli 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6835(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen
26 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
23 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, acht Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sieben Fragen an das Bundesministerium des Innern. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollten je drei Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit waren bei je einer Frage gefordert.
Was die Abgeordneten wissen wollen
Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) beim Bundeswirtschaftsministerium, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass der Volkswagen-Konzern laut Medienberichten in Zukunft eine Entlassungswelle von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen anstrebe. Die Bundesregierung solle sagen, welche Maßnahmen sie erwägt, um diese Arbeitsplätze zu schützen.
Die Berliner Abgeordnete Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundeslandwirtschaftsministerium, wie die Bundesregierung angesichts der bestehenden und zukünftigen Waldschäden die bisherigen Eingaben zum Nationalen Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland bewertet und wie viele Hektar Wald nach Kenntnis der Regierung dadurch wiederhergestellt werden sollen.
Die niedersächsische Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) wollte vom Bundesentwicklungsministerium erfahren, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Ernährungssouveränität und lokale Märkte in Ländern des globalen Südens zu stärken und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren. Die Abgeordnete verwies auf die „sich als Folge des Angriffes gegen Iran“ verschärfende Hungerkrise, von der global bereits etwa 673 Millionen Menschen betroffen seien. Die Regierung solle sagen, wie etwaige Vorhaben vor diesem Hintergrund mit den geplanten Kürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe zusammenpassen.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/08.07.2026)