Audio-Archiv um Bundestagsreden von 1969 bis 1972 erweitert

Bundeskanzler Willy Brandt während seiner Regierungserklärung zu den Ostverträgen am 23. Februar 1972 im Bundestag (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/Engelbert Reineke)
Mit den historischen Debatten der 6. Wahlperiode des Bundestages wird das Audio-Archiv der Original-Tonaufnahmen um die Aufnahmen von 1969 bis 1972 erweitert. Bisher standen seit September 2018 die 1. Wahlperiode von 1949 bis 1953, seit Januar 2019 die 2. Wahlperiode von 1953 bis 1957, seit Mai 2020 die 3. Wahlperiode von 1957 bis 1961, seit April 2023 die 4. Wahlperiode von 1961 bis 1965 und seit Juli 2025 die 5. Wahlperiode zum Nachhören bereit. Das Audio-Archiv wird schrittweise ergänzt und nach und nach alle im Parlament gehaltenen Reden umfassen. Die Beiträge kann man hören, herunterladen und in eigene Seiten einbetten. Zum Nachlesen der Wortgefechte führt ein Link ins jeweilige Plenarprotokoll.
Audio-Archiv der Plenarsitzungen der 6. Wahlperiode(Interner Link)
Der 6. Deutsche Bundestag
Der 6. Deutsche Bundestag wurde am 28. September 1969 gewählt und trat am 20. Oktober 1969 zur konstituierenden Sitzung zusammen, die von dem FDP-Abgeordneten William Borm als Alterspräsident eröffnet wurde. Als Bundestagspräsident wurde erneut Kai-Uwe von Hassel (CDU/CSU) gewählt. Vier Parteien zogen nach der Bundestagswahl ins Parlament ein. Mit 46,1 Prozent der Zweitstimmen wird die CDU/CSU stärkste Fraktion vor der SPD mit 42,7 Prozent und der FDP mit 5,8 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 86,7 Prozent der Wahlberechtigten.
34 der insgesamt 518 Parlamentssitze werden von Frauen besetzt. Der Frauenanteil liegt mit 6,6 Prozent niedriger als in allen vorangegangenen Bundestagswahlen. Nach der Wahl 1965 hatten dem Parlament 36 Frauen, nach der Wahl 1961 43 Frauen angehört.
Auf Kurt Georg Kiesinger folgt Willy Brandt
Der Bundestag wählte am 21. Oktober 1969 den SPD-Abgeordneten Willy Brandt zum neuen Bundeskanzler. Brandt war in der Großen Koalition der vorherigen Wahlperiode unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) Außenminister gewesen.
Mit der Bildung der ersten SPD/FDP-Regierung 1969 endet die 20-jährige Regierungszeit der CDU/CSU. Der spätere Friedensnobelpreisträger Brandt wird auf Bundesebene erster sozialdemokratischen Regierungschef nach dem Krieg. Der Liberale Walter Scheel wird Außenminister. Auf die Westintegration der Bundesrepublik folgen nun Entspannungsbemühungen gegenüber den Staaten des Warschauer Paktes. Das Bild von Brandts Kniefall in Warschau geht um die Welt.
„Mehr Demokratie wagen“
„Mehr Demokratie wagen“ lautet das Motto der ersten Regierungserklärung Brandts. Nach der Aufbruchstimmung beginnt jedoch die sozialliberale Mehrheit im Bundestag im Streit um die Ostpolitik durch einige „Abweichler“ in den Reihen der SPD zu bröckeln. 1972 kommt es zum ersten konstruktiven Misstrauensantrag gegen einen Kanzler. Noch im selben Jahr stellt Brandt die Vertrauensfrage. Der Bundestag löst sich nach drei Jahren vorzeitig auf.
International sind es unruhige Zeiten: 1968 wurde der Prager Frühling niedergeschlagen, in Vietnam herrscht Krieg. Die Bundesrepublik steht Ende der sechziger Jahre wirtschaftlich wieder gut da. Doch politisch stehen die Zeichen auf Wechsel. Die studentische Protestbewegung verändert die Republik.
Neue Ostpolitik
Die „neue Ostpolitik“ der SPD/FDP-Regierung soll das Verhältnis zur Sowjetunion, zur DDR und zu den anderen Ostblockstaaten normalisieren. Der Moskauer Vertrag und der Warschauer Vertrag verpflichten die Partner zum Gewaltverzicht und bekräftigen die Respektierung aller in Europa bestehenden Grenzen.
Die CDU/CSU enthält sich bei der Schlussabstimmung am 17. Mai 1972 im Bundestag der Stimme. Die Ostverträge treten zusammen mit dem „Viermächteabkommen über Berlin“ am 3. Juni 1972 in Kraft.
Innere Reformen
Der sechste Bundestag verabschiedet zahlreiche innenpolitische Reformgesetze, etwa das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Zur Demokratisierung der Wirtschaft beitragen soll die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes, die den Gewerkschaften freien Zugang in die Betriebe sichert und die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetreiben erleichtert.
Zudem setzt der Bundestag das Alter für das aktive Wahlrecht 1970 von 21 auf 18 Jahre herab, das Alter für das passive Wahlrecht von 25 auf 21 Jahre.
Kommissionen und Verhaltensregeln im Bundestag
Ebenfalls 1970 setzt der Bundestag zum ersten Mal eine Enquete-Kommission ein. Die Kommission, die je zur Hälfte aus Abgeordneten und externen Sachverständigen besteht, befasst sich mit der auswärtigen Kulturpolitik. Eine weitere Enquete-Kommission für Fragen der Verfassungsreform folgt wenige Monate später.
Erstmals erscheint auch die Parlamentskorrespondenz „hib“ (Heute im Bundestag). Der Newsletter informiert die Öffentlichkeit über Initiativen im Bundestag und Ergebnisse von Ausschussberatungen. 1972 beschließt das Parlament „Verhaltensregeln für Abgeordnete“, die der Geschäftsordnung des Bundestages als Anlage 1 beigefügt werden.
Der Nobelpreisträger und sein Herausforderer
Fast auf den Tag genau zwei Jahre nach der Wahl Brandts zum Bundeskanzler, am 20. Oktober 1971, unterbricht Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel die Sitzung, um bekannt zu geben, dass der Friedensnobelpreis an Willy Brandt für „seine Politik der Verständigung mit den Staaten Osteuropas“ geht.
Der Kanzler ist seit 1964 Parteivorsitzender der SPD und war von 1957 bis 1966 Regierender Bürgermeister von Berlin. Bereits 1949 war er in den Bundestag gewählt worden. Brandt, 1913 in Lübeck als Herbert Ernst Frahm geboren, hatte nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten den Tarnnamen Willy Brandt angenommen und war im April 1933 nach Norwegen geflohen.
Gegenspieler des Bundeskanzlers Brandt ist Rainer Barzel, von 1964 bis 1974 Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag. Barzel gehört dem Parlament seit 1957 an, war unter Kanzler Konrad Adenauer Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen und später in der ersten Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl ab 1982 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen. In der Großen Koalition von 1966 bis 1969 hatte er eng mit dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt zusammengearbeitet.
Gescheiterter Misstrauensantrag
Rainer Barzel glaubt, Brandt wegen der grundsätzlichen Auseinandersetzung um die Deutschland- und die Ostpolitik und der knappen Stimmenmehrheit für die Regierung auf dem Wege eines konstruktiven Misstrauensvotums ablösen zu können. In Artikel 67 des Grundgesetzes heißt es, dass der Bundestag dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen kann, dass er mit seiner Mehrheit einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten um Entlassung des Kanzlers ersucht.
Doch Barzel scheitert. Statt der erforderlichen 249 erhält er bei der Abstimmung am 27. April 1972 nur 247 Stimmen. Eine der fehlenden Stimmen gehört dem CDU-Abgeordneten Julius Steiner, der im Juni 1973 behauptet, im Vorfeld der Abstimmung bestochen worden zu sein.
Vom Patt zur Vertrauensfrage
Einen Tag nach dem gescheiterten Misstrauensantrag wird der Etat des Bundeskanzlers im Parlament aufgrund eines Stimmenpatts abgelehnt. Daraufhin werden die Haushaltsberatungen auf unbestimmte Zeit unterbrochen.
Am 20. September 1972 stellt Willy Brandt dem Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes. Danach kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen, wenn ein Antrag des Kanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, im Bundestag keine Mehrheit gefunden hat. Nur 233 Abgeordnete sprechen Brandt das Vertrauen aus, 248 votieren mit „Nein“. Der Bundestag wird aufgelöst, die sechste Wahlperiode ist damit beendet.
Eigene Aufzeichnungen des Bundestages seit 1957
Die Tonaufzeichnungen der Plenarsitzungen der ersten Wahlperiode waren vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) vorgenommen worden. Der NWDR war als erste Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts am 1. Januar 1948 in der britischen Besatzungszone entstanden. Als sich der NWDR in den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) aufspaltete, übernahm der WDR ab 1956 die Tonaufzeichnungen aus dem Bundestag. Bedenken des Leiters der Wissenschaftlichen Abteilung der Bundestagsverwaltung hinsichtlich der Sicherung und Archivierung der Aufnahmen führten zu einer Vereinbarung mit dem WDR über die Kopierung der Bänder durch das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA).
Bestandslücken, unbrauchbare Bänder und fehlender schneller Zugriff führten schließlich dazu, dass der Bundestag seit Beginn der dritten Wahlperiode im Jahr 1957 die Sitzungen selbst mitschnitt. Die Audio-Dateien beinhalten jeweils nur einzelne Reden, nicht komplette Tagesordnungspunkte oder Sitzungen, sodass im Hinblick auf Vollständigkeit das Stenografische Protokoll maßgeblich bleibt. Um die Suche nach einzelnen Reden zu erleichtern, ist das Archiv in der Reihenfolge der Plenarsitzungen, beginnend mit der ersten, und in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Sitzung aufgebaut. (vom/lyh/eis/12.08.2026)