Der Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum Beschluss

Nach Artikel 110 des Grundgesetzes hat der Bundestag das Budgetrecht und legt den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. (© picture alliance/Zoonar|Oliver Boehmer)
Nach acht plenarsitzungsfreien Wochen endet am Montag, 7. September 2026, die parlamentarische Sommerpause, und es beginnt die Zeit der Haushaltsberatungen. Zwölf Wochen stehen dem Bundestag in diesem Jahr zur Verfügung, um den Bundeshaushalt für 2027 zu debattieren und zu verabschieden. Auftakt der Etatberatungen ist am Dienstag, 8. September 2026, die Verabschiedung ist für Freitag, 27. November 2026, geplant.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Montag, 6. Juli 2026, beschlossen. Am Freitag, 14. August, erreichte das 3.561 Seiten umfassende Zahlenwerk den Deutschen Bundestag. Die viertägige erste Lesung im Parlament ist vom 8. bis 11. September vorgesehen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird den Etatentwurf in seiner „Einbringungsrede“ am Dienstag, 8. September, zusammen mit dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorstellen. Vorgesehen sind Ausgaben von 555,44 Milliarden Euro, 30,9 Milliarden Euro mehr als für dieses Jahr geplant sind. Die Nettokreditaufnahme soll von 97,96 Milliarden Euro auf 118,73 Milliarden Euro steigen.
Viertägige Aussprache vom 8. bis 11. September
Für die Debatten über die Etats der einzelnen Bundesministerien sind jeweils eineinhalb Stunden eingeplant. Die Etats des Finanzministeriums, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung werden im Anschluss an die Einbringungsrede Klingbeils in einer Allgemeinen Finanzdebatte erörtert. Nach viertägiger Aussprache werden Haushaltsgesetz und Finanzplan am Freitag, 11. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
Die 26 Einzelpläne setzen sich zusammen aus den Etats des Bundeskanzleramtes und der 16 Bundesministerien sowie den Etats des Bundespräsidenten (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02), des Bundesrates (Einzelplan 03), des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19), des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21), des Unabhängigen Kontrollrats (zur Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes, Einzelplan 22), der Bundesschuld (Einzelplan 32) und der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60).
Im Zuge der Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2026 war für Einnahmen und Ausgaben des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, das von Dr. Karsten Wildberger (CDU) geleitet wird, ein eigener Einzelplan geschaffen worden, der Einzelplan 24.
Generalaussprache zur Regierungspolitik
Höhepunkt der Haushaltswoche ist die Generaldebatte zum Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Einzelplan 04) am Mittwoch, 9. September. In der Aussprache kommen neben dem Kanzler auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der Etat des Bundeskanzleramtes, der Einzelplan 04 des Haushalts, bietet dabei Gelegenheit, sich intensiv mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.
Die Generalaussprache dient der Standortbestimmung der Bundespolitik und der Kritik am Kurs der Bundesregierung. Sie hebt sich daher von Debatten des politischen Tagesgeschäfts ab und zählt zu den parlamentarischen Höhepunkten im Jahresverlauf.
Haushaltsberatungen in den Ausschüssen
Im Anschluss an die Überweisung der Vorlagen haben die Ausschüsse das Wort. Die Fachausschüsse beraten die Etatansätze „ihrer“ Ministerien. Nach Paragraf 95 der Geschäftsordnung des Bundestages können sie dem Haushaltsausschuss gutachtliche Stellungnahmen zuleiten.
Die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses unter Leitung der amtierenden Vorsitzenden Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nehmen ihre Beratung am Mittwoch, 23. September, auf. Zehn Beratungssitzungen sind geplant. Empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen am Haushaltsgesetz oder an einem der 25 Einzelpläne, legt er dem Bundestag dazu jeweils eine Beschlussempfehlung vor.
Beratungssitzungen des Haushaltsausschusses
Zum Auftakt am 23. September befassen sich die Haushälter mit den Etats des Bundespräsidenten, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechnungshofes. Am 24. September stehen die Etats des Bundeskanzleramtes, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Unabhängigen Kontrollrats auf der Tagesordnung.
Weiter geht es am 7. Oktober mit den Einzelplänen des Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Am 8. Oktober folgen die Etats des Verteidigungsministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Einnahmen und Ausgaben des Innenministeriums und des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stehen am 14. Oktober auf dem Prüfstand, während am 15. Oktober die Etats des Wirtschafts- und Energieministeriums, des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden.
Die Einzelpläne des Verkehrsministeriums und des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung werden am 4. November unter die Lupe genommen. Am 5. November befasst sich der Haushaltsausschuss mit Einnahmen und Ausgaben des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Auswärtigen Amtes. Die Etats des Deutschen Bundestages und des Finanzministeriums werden am 11. November begutachtet.
Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss
In der letzten Beratungssitzung am Donnerstag, 12. November, der sogenannten Bereinigungssitzung, werden als letzte Einzelpläne die der Allgemeinen Finanzverwaltung und der Bundesschuld aufgerufen. Es werden die letzten und strittigsten Fragen geklärt, die zuvor zurückgestellt worden waren, Sach- und Personaltitel werden bereinigt. Bis dahin liegen auch die gutachtlichen Stellungnahmen der Fachausschüsse sowie die Stellungnahme des Bundesrates mitsamt Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Zum Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 wird eine Beschlussempfehlung formuliert. Am Ende der Sitzung wird die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2026 festgezurrt.
Allein zu den Ergebnissen dieser einen Sitzung kann es eine weitere „ergänzende“ Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses geben. Sie kann Änderungen an Einzelplänen beinhalten, zu denen der Ausschuss bereits zuvor eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Um alle parlamentarischen Änderungen an einem Einzeletat zu überblicken, müssen neben dem Regierungsentwurf also unter Umständen zwei Beschlussempfehlungen beachtet werden. In der Vergangenheit dauerte diese Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses oft bis in die frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages.
Zweite Lesung in der zweiten Haushaltswoche
Die viertägige abschließende Beratung des Haushalts 2027 findet von Dienstag, 24. November, bis Freitag, 27. November, statt. Zur zweiten Lesung liegen dem Parlament neben dem Ursprungsentwurf der Regierung Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor, darüber hinaus Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Auch in dieser zweiten Haushaltswoche gibt es eine Generalaussprache zum Kanzleretat.
Ohne Aussprache abgestimmt werden üblicherweise die Etats des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, aber auch die milliardenschweren Etats der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung. In dem letztgenannten Einzelplan sind unter anderem die Steuereinnahmen des Bundes verortet. Über Änderungsanträge der Fraktionen wird stets am Ende der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs und der jeweiligen Einzelpläne entschieden.
Dritte Beratung und namentliche Schlussabstimmung
Am letzten Tag des Haushaltsmarathons am Freitag, 27. November, stimmt der Bundestag in dritter Lesung namentlich über das Haushaltsgesetz in der Fassung aller vorliegenden Beschlussempfehlungen ab. Über Entschließungsanträge der Fraktionen wird grundsätzlich in dritter Beratung abgestimmt, selbst wenn sich diese nicht auf das Haushaltsgesetz insgesamt, sondern nur auf bestimmte Einzelpläne beziehen.
Damit ist der Haushalt beschlossen und kann im kommenden Jahr umgesetzt werden. Zugleich gilt: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt, und in Ministerien und Behörden beginnt nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung die Arbeit am nächsten Etat, der bis zur Jahresmitte aufgestellt und abgestimmt sein muss, um im Bundeskabinett beschlossen und wiederum dem Bundestag zugeleitet werden zu können. (vom/20.08.2026)