Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant

Die finanzielle Situation des Bundes steht im Mittelpunkt der Debatte. (© picture alliance / dpa | Oliver Berg)
Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgt am Dienstag, 8. September 2026, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In erster Beratung soll auch der von der Bundesregierung angekündigte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 debattiert werden. Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Ausgaben des Bundesfinanzministeriums
Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 um rund 242 Millionen Euro höher als 2026. Die Einnahmen sollen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben.
Den größten Ausgabenzuwachs unter den nachgeordneten Behörden weist die Zollverwaltung (Kapitel 0813) auf. Für sie sind 2027 rund 3,76 Milliarden Euro vorgesehen, rund 301 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben steigen dabei um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen um rund 36 Millionen Euro auf 238,8 Millionen Euro wachsen. Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) sind rund 1,03 Milliarden Euro eingeplant, rund 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Der Etat des Informationstechnikzentrums Bund (Kapitel 0816) steigt um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro.
Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817), Elisabeth Kaiser (SPD), sind rund 22,2 Millionen Euro vorgesehen, knapp fünf Millionen Euro mehr als 2026. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Dessen institutionelle Förderung soll von 7,5 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro steigen. Für den „Deutschland-Monitor“ sind wie 2026 eine Million Euro eingeplant, für Projekte und Fördervorhaben der Ostbeauftragten rund 2,8 Millionen Euro.
Bundesrechnungshof und Bundesschuld
Der Bundesrechnungshof kann mit Ausgaben in Höhe von 218,9 Millionen Euro planen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 20 um rund 16,6 Millionen Euro über dem Soll für 2026.
Die Personalausgaben sollen um rund 13,5 Millionen Euro auf 164 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 35,1 Millionen Euro eingeplant, 384.000 Euro weniger als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 1,7 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sieht der Entwurf 6,5 Millionen Euro vor, rund 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 118,7 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 98,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 41,8 Milliarden Euro eingestellt - nach 30,3 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Steigende Steuereinnahmen
Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2027 von Steuereinnahmen in Höhe von 394,7 Milliarden Euro aus. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Bei der Lohnsteuer liegt der Betrag bei 123,2 Milliarden Euro (2026: 117,2 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer bei 122,6 Milliarden Euro (2026: 118,2 Milliarden Euro).
Wirtschaftspläne zu Sondervermögen
Im Einzelplan 60 finden sich auch die Wirtschaftspläne zu dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“.
Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen 2027 54,9 Milliarden Euro abfließen – davon 52,1 Milliarden Euro für Investitionen. Die Gesamtsumme ist vollständig kreditfinanziert.
Über den KTF sind im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 38,9 Milliarden Euro vorgesehen – 22,8 Milliarden Euro davon sind Ausgaben für Investitionen. Der KTF finanziert sich über Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (2,5 Milliarden Euro), über Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (20,0 Milliarden Euro), über Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (10 Milliarden Euro) sowie über eine „Entnahme aus Rücklage“ in Höhe von 6,4 Milliarden Euro.
Aus dem Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sollen laut Etatentwurf im Jahr 2027 2,6 Milliarden Euro abfließen. Mit den Fondsmittel von insgesamt 30 Milliarden Euro, die hälftig von Bund und Ländern erbracht werden, sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den von der Flut 2021 betroffenen Ländern finanziert werden.
Haushaltsbegleitgesetz 2027
In ihrem Haushaltsbegleitgesetz will die Bundesregierung die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen, um Mehreinnahmen in den Haushalt zu spülen. Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien soll abgeschafft werden. Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung soll sinken und damit den Bundeshaushalt ebenfalls entlasten.
Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen sollen künftig mit einem bestimmten Betrag pro Jahr im Bundeshaushalt landen und nicht ausschließlich im Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF). (scr/hau/vom/26.08.2026)