Arbeits- und Sozialetat macht mehr als ein Drittel des Haushalts aus
Den Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der auch 2027 der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben wird, hat der Bundestag am Freitag, 11. September 2026, erstmals beraten. Der Einzelplan 11 sieht Ausgaben von rund 201,46 Milliarden Euro vor. Das sind rund 4,12 Milliarden Euro mehr als 2026 (197,34 Milliarden Euro). Auf den Arbeits- und Sozialetat von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) entfallen damit 36,27 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts. Im aktuellen Jahr 2026 beträgt der Anteil 37,62 Prozent.
Im Einzelplan sind zugleich globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,26 Milliarden Euro veranschlagt, nach rund 167,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf den Titel „Globale Minderausgabe Grundrente und GMA“ und 258 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.
Grüne: Regierung hat ihr Martyrium selbst gewählt
Leon Eckert, Haushaltspolitiker der Grünen-Fraktion, hatte in der Debatte wenig Mitleid mit der Bundesregierung und ihren von Sparzwängen dominierten Haushaltsplänen. Denn die Regierung habe ihr „Martyrium“ selbst gewählt. Eckert erklärte auch, wie er zu diesem Fazit kommt: „Wir haben vor einem Jahr mit der Bereichsausnahme die Möglichkeit geschaffen, Schulden aufzunehmen, und zwar so, dass wir nicht an die Sozialausgaben ranmüssen.“
Dass es jetzt doch zu enormen Einschnitten im Etat des BMAS komme, liege allein daran, dass die Regierung sich entschieden habe, auf neue Einnahmequellen zu verzichten und die Kosten stattdessen auf die Allgemeinheit umzulegen, kritisierte Eckert. Bezogen auf die desolate Lage der Rentenversicherung könne zum Beispiel eine Erwerbstätigenversicherung zu mehr Einnahmen führen.
Kontroverse um die „Rente mit 63“
Aber soweit ist es noch lange nicht. Zwar hatte auch die Alterssicherungskommission der Bundesregierung Ende Juni dazu Vorschläge gemacht, allerdings in einer eher mittelfristigen Perspektive. Für Aufregung sorgt seit dem Bericht vor allem ein anderer Kommissionsvorschlag, nämlich die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, also jene mit 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“). Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz hatten zwar beteuert, die Vorschläge oder das „Gesamtkunstwerk“, wie sie es auch nannten, als Ganzes umsetzen zu wollen.
Doch durch die Landtagswahlen im Osten des Landes avancierte das Thema doch zu einem der meistdiskutierten des Sommers. Und nach den desaströsen Wahlergebnissen für CDU und SPD in Sachsen-Anhalt vor einer Woche sah es kurzzeitig so aus, als würde die Abschaffung der „Rente mit 63“ wieder infrage gestellt, vor allem aus der SPD kamen kritische Stimmen. Selbst der Kanzler zeigte sich offen für Übergangsregelungen, wo er vorher noch vehement für eine Abschaffung plädierte.
Ministerin: Unsere Reformen sind kein Selbstzweck
In der Debatte über den Haushaltsplan bekräftigten die Koalitionsfraktionen ihren Reformwillen: So betonte Ministerin Bas: „Unserer Reformen sind kein Selbstzweck, es geht nicht darum, nur den Mangel zu verwalten. Im Gegenteil, wir wollen unser Land wieder besser machen. Dazu gehören gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und eine sichere Rente.“
Es gehe darum, den Sozialstaat für die kommenden Jahrzehnte fit zu machen und an der Rentenreform festzuhalten. Denn „alles andere kommt uns teuer zu stehen“, warnte sie. Gleichzeitig kündigte sie an, dass es einen Vertrauensschutz für Menschen geben soll, die 45 Jahre gearbeitet haben und davon ausgehen, abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
CDU/CSU: Die Zeit für Reformen ist jetzt
Marc Biadacz (CDU/CSU) sagte, die Gesamtkosten des Haushaltes von rund 200 Milliarden Euro zeigten, dass sich die Menschen auf den Staat verlassen könnten. Aber, sie machten auch deutlich, dass die finanziellen Herausforderungen steigen und die Spielräume enger werden.
Dauerhaft steigende Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung könnten nicht die Lösung sein, mahnte er und appellierte an seine Kollegen: „Die Zeit für Reformen ist jetzt!“ Und er drängte Bärbel Bas förmlich zur Eile: „Liefern Sie uns die dafür nötigen Gesetzentwürfe!“
SPD: Nicht jede Struktur verteidigen
Auch Kathrin Michel (SPD) sagte angesichts der 200-Milliarden-Grenze dürfe man sich schon fragen, „ob wir uns das noch leisten können?“. Klar sei, dass es einen Sozialstaat brauche, der früher ansetze und nicht nur Reparaturbetrieb sei.
Gerade weil er sehr teuer sei, müssten wir fragen: „Was wollen wir damit erreichen?“ Da bedeute auch, nicht jede Struktur zu verteidigen, nur weil sie schon immer da war, so Michel.
AfD: Diese Regierung kann es nicht
Ulrike Schielke-Ziesing, AfD-Haushalts- und Rentenpolitikerin, wollte Union und SPD den Reformwillen nicht so ganz abnehmen: „Die seit mehr als einem Jahr angekündigten Reformen hat die SPD in dieser Woche quasi abgesagt und das zeigt: Diese Regierung kann es nicht, diese Regierung will es nicht!“ Sie warf den Koalitionären vor, die Bürger wie kleine Kinder zu behandeln, die „irgendwo abgeholt werden“ müssten.
Aber die Bürger wüssten sehr genau, dass die Kassen leer sind. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte wiederum lehnte sie eine Reform, die nur deren Abschaffung bedeute, gleichzeitig ab. „Hier zu kürzen ist ein Affront gegenüber diesen Menschen und die völlig falsche Priorität“, sagte Schielke-Ziesing.
Linke: Beschäftigte werden mit Misstrauen behandelt
Für die Fraktion Die Linke kritisierte Tamara Mazzi die Bundesregierung grundlegend und warf aber vor allem der SPD vor, ständig weitere „rote Linien“ zu überschreiten.
Diskussionen über die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die Ausweitung des Acht-Stunden-Tages oder die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zeigten: „Beschäftige werden mit Misstrauen behandelt, während die Vermögenden dieser Gesellschaft geschont werden.“
Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter
Der mit Abstand größte Ausgabenblock sind die Ausgaben für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 145,22 Milliarden Euro (2026: 140,01 Milliarden Euro). Allein die Leistungen an die Rentenversicherung steigen auf 132,04 Milliarden Euro (2026: 127,42 Milliarden Euro). Neu veranschlagt sind rund 1,34 Milliarden Euro für die Erstattung der Mehraufwendungen der Rentenversicherung für das Mindestsicherungsniveau. Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen von 12,45 Milliarden Euro auf 13,06 Milliarden Euro.
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund rund 50,81 Milliarden Euro ausgeben und damit etwas weniger als 2026 (51,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben für das Grundsicherungsgeld sollen von 28,05 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro sinken. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden Euro auf rund 13,15 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind wie im vergangenen Jahr 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Für diesen Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,52 Milliarden Euro vorgesehen.
Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit steigt
Deutlich steigen soll das überjährige Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dafür sind 5,2 Milliarden Euro eingeplant, nach 3,97 Milliarden Euro 2026. Der Haushaltsentwurf sieht darüber hinaus einen Finanzrahmen von bis zu zwölf Milliarden Euro für unterjährige Liquiditätshilfen vor, falls die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung sinkt der Ansatz von 450 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro.
Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind insgesamt rund 344,16 Millionen Euro vorgesehen, nach 323,82 Millionen Euro 2026. Für das Bundesteilhabegesetz stehen rund 67,85 Millionen Euro bereit (2026: 69,96 Millionen Euro).
Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
Zusätzliche Mittel für Aufgaben des BMAS stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die dort vom Ministerium bewirtschafteten Titel summieren sich 2027 auf rund 169,7 Millionen Euro, nach rund 85 Millionen Euro 2026.
Davon entfallen 134 Millionen Euro auf die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere des Ministeriums sowie der Arbeits- und Sozialverwaltung einschließlich der Sozialversicherungsträger (2026: 58,36 Millionen Euro). (che/hau/11.09.2026)