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Recht

Justizetat annähernd unverändert

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) umfasst Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro – ebenso wie in diesem Jahr. Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 758,8 Millionen Euro rechnen (2026: 749,8 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. 

Das Gros der Ausgaben entfällt auf das Personal. Dafür sind 744,8 Millionen Euro vorgesehen, 55,1 Millionen Euro mehr als 2026. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um 52,9 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro sinken. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,1 Millionen Euro vorgesehen, 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sollen um 2,3 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro zurückgehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt knapp 13,9 Millionen Euro eingeplant, nach knapp acht Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen sechs Millionen Euro auf eine „Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen“.

Ministerin: Etat ist eine Investition in unsere Freiheit

In der Debatte lobte Bundesjustizministerin Hubig ihren Etat als eine „Investition in den Rechtsstaat, aber eben auch in unsere Freiheit“. Wer die Prinzipien des Rechtsstaats angreife, „greift das Fundament unserer Demokratie an“, sagte die Ministerin. Die Sozialdemokratin hob hervor, dass sich Bund und Länder im Juli auf einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ geeinigt hätten. Das sei „harte Arbeit“ gewesen, man habe über den „besten Weg“ gerungen. 

„Gemeinsam investieren wir in eine leistungsfähige Justiz, damit die Menschen nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen“, sagte Hubig. Die Ministerin kündigte in ihrer Rede auch weitere Projekte an, etwa Verschärfungen im Mietrecht, ein härteres Vorgehen gegen „Mondpreise“ auf dem Zweitmarkt für Konzerttickets sowie bei Gewalt gegen Frauen und im digitalen Raum.

AfD: Jeder Euro im Einzelplan gut angelegt

Für die AfD-Fraktion thematisierte Mirco Hanker gestiegene Gewaltzahlen, Phänomene wie „Grooming Gangs“ und eine aus seiner Sicht zu milde Urteilspraxis der Gerichte. Es müsse am „Vertrauen und Zutrauen“ in die Justiz gearbeitet werden, forderte der Abgeordnete. Grundsätzlich sei jeder Euro im Einzelplan gut angelegt, befand Hanker und unterstützte die Bemühungen zur Digitalisierung der Justiz sowie die Stärkung von Verbraucherschutz und Schuldnerberatung. 

Auch die „unaufgeregte Arbeitsweise“ des Ministeriums hob er hervor. Kritisch sah er die im Einzelplan geplante Unterstützung für die Stiftung Forum Recht sowie die Förderung für den Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik DBH e. V. sowie für HateAid.

CDU/CSU: Recht auch im digitalen Raum durchsetzen

Für die Unionsfraktion thematisierte Susanne Hierl insbesondere die Verfahrensdauer in der Justiz. „Wenn Recht zu spät durchgesetzt wird, verliert es an Wirkung“, sagte die Abgeordnete. In diesem Zusammenhang lobte sie ebenfalls die Einigung beim „Pakt für den Rechtsstaat“. Geld allein reiche aber nicht, auch der Rechtsrahmen müsse angepasst werden. 

Neben der schon auf den Weg gebrachten Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung forderte Hierl, zügig auch an die Zivil- und die Strafprozessordnung ranzugehen. Sie hob zudem die Notwendigkeit hervor, Recht auch im digitalen Raum durchzusetzen und verwies in diesem Zusammenhang auf die geplante IP-Speicherung sowie die Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse.

Grüne: Auch jene schützen, die schwach und nicht mächtig sind

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte Julia Schneider an das Versprechen des Rechtsstaates, auch jene zu schützen, die schwach und nicht mächtig sind. In Anbetracht von 1,1 Millionen offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften diagnostizierte sie ein „Problem für die Demokratie“, wenn Menschen den Eindruck hätten, dass der Staat sie nicht schütze und nicht schnell genug sei. „Der Rechtsstaat ist keine abstrakte Idee, er ist die Infrastruktur unserer Demokratie.“ 

Daher begrüßte Schneider die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagten 70 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz, warb aber auch für rechtliche Maßnahmen, um den Schutz im digitalen Raum zu verbessern. Die Grünen-Abgeordnete warb zudem bei der Union um eine Unterstützung für die Prüfung eines Verbots der AfD. „Eine Demokratie kann sich selbst abschaffen, wenn sie nicht wehrhaft ist“, mahnte Schneider.

Linke: Koalition verharrt im Ankündigungsmodus

Für die Fraktion Die Linke warf Dr. Dietmar Bartsch der Koalition vor, im „Ankündigungsmodus“ zu verharren, anstatt ins Handeln zu kommen. Als Beispiel verwies er auf die noch anhaltenden Diskussionen innerhalb der Koalition über eine mögliche Reaktion auf den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter im Februar 2026. 

Den neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ lobte er als „richtig und überfällig“, allerdings seien die Summen viel zu gering. Er kritisierte zudem, dass es keine Instrumente zur Evaluierung gebe. Damit könne der Pakt zu einem „teuren Placebo“ werden, das die strukturellen Probleme nicht löse.

SPD: Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit

Für die SPD-Fraktion hob Esther Dilcher unter anderem die geplante Förderung von HateAid in Höhe von 600.000 Euro hervor. Das sei „sehr gut angelegtes Geld“, denn wenn Menschen durch Hass und Hetze aus dem demokratischen Raum gedrängt würden, dann werde daraus ein „Angriff auf die Demokratie“. 

Mit Blick auf das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt forderte Dilcher zudem, noch mehr auf den Schutz der Demokratie zu achten. Demokratie sei mehr als die „Herrschaft der Mehrheit“, sagte die Sozialdemokratin.

40,6 Millionen Euro für „Verbraucherpolitik“

Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (0701) des Einzelplans 07 sind Ausgaben von 40,6 Millionen Euro eingeplant, 374.000 Euro weniger als 2026. Davon entfallen unverändert rund 26,2 Millionen Euro auf Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sind 6,9 Millionen Euro vorgesehen, 138.000 Euro mehr als 2026.

Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Deutlich sinken sollen die Ausgaben im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710): von 96,8 Millionen Euro auf 42,4 Millionen Euro. Der Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts soll von 9,9 Millionen Euro auf 7,9 Millionen Euro sinken. Für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind 6,3 Millionen Euro vorgesehen, 1,1 Millionen Euro weniger als 2026. Für die 2026 mit 50 Millionen Euro veranschlagte Digitalisierungsinitiative für die Justiz sind im Einzelplan 2027 keine Mittel angesetzt. Mittel dafür soll stattdessen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fließen. Dort sind im Titel „Digitalisierung der Justiz“ 70 Millionen Euro für 2027 eingestellt und jeweils weitere 70 Millionen Euro für 2028 und 2029 als Verpflichtungsermächtigungen.

Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben (Kapitel 0711) sollen dagegen um 23,3 Millionen Euro auf 289,1 Millionen Euro steigen. Unter anderem erhöhen sich die Zuweisungen an den Versorgungsfonds um 13 Millionen Euro auf 80,7 Millionen Euro. Für das Ministerium selbst (Kapitel 0712) sind Ausgaben von 141,5 Millionen Euro vorgesehen, 4,4 Millionen Euro mehr als 2026. Neu eingeplant sind 3,4 Millionen Euro für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Die Mittel sollen an die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa fließen, die die elektronische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen gewährleisten soll.

Einnahmen durch das Deutsche Patent- und Markenamt

Den größten Ausgabenansatz im Geschäftsbereich weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf. Für das Amt sind 320,8 Millionen Euro vorgesehen, 16,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben sollen dabei um 18,2 Millionen Euro auf 221,2 Millionen Euro steigen. Die Einnahmen des Amtes werden mit 516,4 Millionen Euro veranschlagt, neun Millionen Euro mehr als 2026.

Für das Bundesamt für Justiz sieht der Entwurf Ausgaben von 151,4 Millionen Euro vor, 12,2 Millionen Euro mehr als 2026. Auch hier ist der Anstieg vor allem auf höhere Personalausgaben zurückzuführen, die um 11,9 Millionen Euro auf 89,9 Millionen Euro steigen sollen.

Geringere Erstattungen an die Länder

Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof (0713) sollen um fünf Millionen Euro auf 78,6 Millionen Euro steigen. Für den Generalbundesanwalt (0714) beim Bundesgerichtshof sind 75 Millionen Euro vorgesehen, 10,8 Millionen Euro weniger als 2026. Ausschlaggebend sind vor allem geringere Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Dafür sind 27,6 Millionen Euro eingeplant, nach 39 Millionen Euro im Jahr 2026. Der Entwurf begründet den Rückgang mit einer Anpassung an den prognostizierten Bedarf.

Für das Bundesverwaltungsgericht (0715) sind 30,1 Millionen Euro und damit nahezu unverändert hohe Ausgaben vorgesehen. Der Etat des Bundesfinanzhofs (0716) soll um 581.000 Euro auf 23,2 Millionen Euro steigen, der des Bundespatentgerichts (0717) um 487.000 Euro auf 16,3 Millionen Euro sinken. (scr/hau/10.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Hubig, Dr. Stefanie

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Dr. Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig

© Peter Bajer

Hanker, Mirco

AfD

Mirco Hanker

Mirco Hanker

© Mirco Hanker/ AfD-Fotografin

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Schneider, Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Julia Schneider

Julia Schneider

© Julia Schneider/ Stefan Kaminski

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Dilcher, Esther

SPD

Esther Dilcher

Esther Dilcher

© Phototek Media Lab

Jacobi, Fabian

AfD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Steineke, Sebastian

CDU/CSU

Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

© Sebastian Steineke/ Tobias Koch

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Willnat, Christin

Die Linke

Christin Willnat

Christin Willnat

© Christin Willnat /Kati Krüger

Wegge, Carmen

SPD

Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Fetsch, Thomas

AfD

Thomas Fetsch

Thomas Fetsch

© Deutscher Bundestag/von Saldern

Ataoğlu, Tijen

CDU/CSU

Tijen Ataoğlu

Tijen Ataoğlu

© Tijen Ataoğlu / Paul Schneider

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Müller, Axel

CDU/CSU

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Feiler, Uwe

CDU/CSU

Uwe Feiler

Uwe Feiler

© Uwe Feiler/Tobias Koch

Ladzinski, Thomas

AfD

Thomas Ladzinski

Thomas Ladzinski

© Thomas Ladzinski

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/7300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
    PDF | 275 MB — Status: 14.08.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 13.09.2026