7,5 Milliarden Euro für das Bauministerium

Im Quartier Böckinger Straße in Stuttgart-Zuffenhausen entstehen rund 460 neue Wohnungen für verschiedene Nutzergruppen. (© picture alliance / imageBROKER / Arnulf Hettrich)
Liveübertragung: Donnerstag, 10. September, 16.05 Uhr
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschäftigt sich das Parlament am Donnerstag, 10. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 7,5 Milliarden Euro (2026: 7,7 Milliarden Euro). Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 142,9 Millionen Euro (2026: 183,2 Millionen Euro). Der Einzelplan 25 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Sozialer Wohnungsbau größter Einzelposten
Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens, für den 6,2 Milliarden Euro (2026: 6,4 Milliarden Euro) eingeplant sind, ist der soziale Wohnungsbau. 3,3 Milliarden Euro umfasst der Haushaltstitel für 2027 – deutlich mehr als für 2026 vorgesehen sind (2,6 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 4,8 Milliarden Euro bis 2031.
Als Beitrag des Bundes für die paritätische Finanzierung des Wohngeldes sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro vorgesehen (2026: 2,4 Milliarden Euro). Mit dem Wohngeld sollen einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung unterstützt werden, um die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Weitere Ausgaben in diesem Kapitel betreffen die Ausfinanzierung des inzwischen beendeten Programms zum Baukindergeld (730 Millionen Euro, 2026: 807,9 Milliarden Euro), Die Kosten für die Wohnungsbauprämie (210 Millionen Euro) haben ungefähr den gleichen Umfang wie 2026 (220 Millionen Euro).
Eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung
Das Kapitel „Stadtentwicklung und Raumordnung“ im Entwurf des Einzelplans 25 umfasst Ausgaben in Höhe von 605,6 Millionen Euro - mehr als 300 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen sind (2026: 932 Millionen Euro). Für die Städtebauförderung stehen 476 Millionen Euro zur Verfügung (2026: 504,2 Millionen Euro). Die Gelder gehen als „Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen“. Der Entwurf weist hier Ausgabereste in Höhe von 420 Millionen Euro für 2026 auf.
337 Millionen Euro ausgegeben werden sollen für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn (2026: 183,8 Millionen Euro). Davon sind rund 167,5 Millionen Euro für Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin eingeplant (2026:84,5 Millionen Euro). Hier werden über die vergangenen Jahre kumulierte Ausgabenreste in Höhe von 92,8 Millionen Euro ausgewiesen. 110,8 Milliarden Euro sind für „Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in Berlin“ vorgesehen (2026: 34,5 Millionen Euro).
Weitere Ausgaben in den Sondervermögen
Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind weitere durch das Ministerium bewirtschaftete Titel zu finden. Für die Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung sind 24,2 Millionen Euro vorgesehen (2026: 38,5 Millionen Euro). Der neue Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ umfasst 207,9 Millionen Euro. Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind 215,1 Millionen Euro eingestellt (2026: 358,1 Millionen Euro).
Im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ findet sich ein weiterer großer Ausgabeposten, der durch das Bauministerium bewirtschaftet wird. Für Investitionen in den Wohnungsbau sind insgesamt für das kommende Jahr 636,7 Millionen Euro eingeplant (2026: 531,8 Millionen Euro). (hau/24.08.2026)