Zeit:
Mittwoch, 7. Oktober 2026,
9.30
bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700
An der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Mittwoch, 7. Oktober 2026, deutlich.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, die nationalen CO2-Preise für das Jahr 2027 zu stabilisieren. Ursprünglich war vorgesehen, dass der feste CO2-Preis für Kraft- und Brennstoffe Ende 2026 ausläuft und ab 2027 die freie Marktpreisbildung greift. Um Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen vor plötzlichen, unkalkulierbaren Preissprüngen beim Tanken und Heizen zu schützen, plant die Bundesregierung, den Preiskorridor um ein Jahr zu verlängern. Im Jahr 2027 soll der CO2-Preis pro Tonne somit weiterhin in einer Spanne zwischen 55 und 65 Euro liegen. Zudem sieht der Entwurf Anpassungen beim Auktionsdesign vor, darunter eine Senkung der maximalen Gebotsmenge pro Teilnehmer von 50 auf 20 Prozent je Versteigerungstermin sowie Preisanpassungen für Überschuss- und Nachkaufmengen.
Die Neuregelungen dienen zugleich der Vorbereitung auf den für 2028 geplanten Start des EU-weit einheitlichen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2). Dieses zweite EU-Emissionshandelssystem löst das bisherige nationale deutsche System ab und führt ab 2028 zu einer freien Marktpreisbildung auf europäischer Ebene, bei der die Anzahl verfügbarer CO2-Zertifikate schrittweise verknappt wird.
Nachjustierungen am Auktionsdesign verlangt
Vertreter der Energiewirtschaft drangen in der Anhörung vor allem auf Nachjustierungen am Auktionsdesign. Dr. Maximilian Rinck vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mahnte zwar einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur BEHG-Änderung an, sah jedoch deutliche Schwachstellen am Marktdesign für 2027. Dieses lasse sich mit einem „vergleichsweise einfachen Hebel“ signifikant verbessern: Um Marktverwerfungen und eine künstliche Verknappung der Auktionsmengen zu verhindern, dürfe der erwartete Zusatzbedarf für 2026 von 40 Millionen Zertifikaten nicht von der Versteigerungsmenge für 2027 abgezogen werden. Zudem forderte Rinck, den Überschussmengenpreis für 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren und Zertifikate aus dem Jahr 2027 für die Abgabepflicht 2026 zu sperren.
In eine ähnliche Richtung argumentierte Justin Müller (EWE AG). Er bezeichnete die Beibehaltung des Preiskorridors für 2027 zwar ebenfalls als „ausdrücklich“ begrüßenswert, warnte jedoch vor den Details: Die geplante Absenkung der maximalen Gebotsmenge von 50 auf 20 Prozent pro Versteigerung löse das Problem der Zertifikateknappheit nicht, sondern erschwere die Beschaffung für große Inverkehrbringer zusätzlich. Zudem kritisierte Müller die vorgesehene Preisanhebung bei Überschuss- und Nachkaufmengen. Der nationale Emissionshandel müsse sich an dem Grundsatz ausrichten, dass Knappheiten nicht künstlich verschärft werden dürfen.
„Handlungsbedarf bei den Sicherheitsleistungen“
Auch aus Sicht des Mittelstands wurden verordnungsrechtliche Details und Sicherheitsfragen angemahnt. Inga Tölke (MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland) nannte den für 2028 geplanten Übergang zum EU-ETS 2 zwar einen Meilenstein und begrüßte den Ausschluss reiner Finanzakteure vom Primärmarkt zur Vermeidung spekulativer Blasen. Dringenden Handlungsbedarf sah Tölke hingegen bei den Sicherheitsleistungen, die bislang weder im Gesetz noch in der Verordnung verankert seien; hier müssten „klare Leitplanken“ vorgegeben werden.
Neben dem Auktionsdesign rückte vor allem der Schutz der heimischen Industrie vor Wettbewerbsnachteilen in den Fokus. Matthias Belitz vom Verband der Chemischen Industrie befürwortete zwar die Verlängerung des CO2-Preiskorridors für 2027, forderte jedoch einen deutlich besseren Schutz vor Produktionsverlagerungen ins Ausland (Carbon Leakage). Belitz sprach sich dafür aus, die Preise für Überschuss- und Nachkaufmengen 2027 auf dem Stand von 2026 belassen und die Sonderabfallverbrennung aus der CO2-Bepreisung herauszunehmen. Nur so lassen sich aus seiner Sicht „wirksamer Klimaschutz und die erforderliche Wettbewerbsfähigkeit zusammenbringen“.
„Weitere Branchen in Beihilferegelungen einbeziehen“
Den Sorgen der Industrie schloss sich auch Mark Huckshold (Bundesverband Feuerverzinken) an. Er lobte die geplante Stabilisierung des nationalen CO2-Preises im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Um Benachteiligungen des mittelständischen Industriesektors im Übergang zum EU-ETS 2 abzuwenden, verlangte er jedoch die Einbeziehung weiterer Branchen in die Beihilferegelungen gegen Carbon Leakage. Die Übergangsphase müsse genutzt werden, um betroffene Wirtschaftszweige zu identifizieren und deren Schutz rechtzeitig sicherzustellen.
Ganz andere Bedenken formulierten Experten aus dem Umwelt- und Heizungssektor, die in der Preisdeckelung ein falsches Signal sehen. Dr. Björn Schreinermacher (Bundesverband Wärmepumpe) warnte vor Fehlanreizen für Verbraucher durch eine zu starke Dämpfung des CO2-Preises. Es dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, dass fossile Energieträger auch künftig staatlich gedeckelt werden. Schreinermacher plädierte daher für eine Erhöhung der Preisobergrenze auf bis zu 75 Euro im Jahr 2027. Zudem forderte er, die CO2-Einnahmen verlässlich für die Heizungsförderung im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu sichern und die Stromsteuer für Haushalte auf das europäische Minimum zu senken.
„Preisdeckelung führt zu einer Finanzierungslücke“
Ebenfalls scharfe Kritik an der Preisbremse äußerte Florian Zerzawy vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. Durch die Preisdeckelung entstünde im Klima- und Transformationsfonds im Jahr 2027 eine Finanzierungslücke von schätzungsweise vier Milliarden Euro, was die Förderung zentraler Zukunftsaufgaben wie Gebäudesanierung, Wärmepumpen und E-Mobilität schwäche. Zerzawy warnte vor einem enormen Vertrauensverlust bei Bürgern und Unternehmen, die bereits in klimafreundliche Technologien investiert haben. Um vulnerable Haushalte zu schützen, brauche es vielmehr gezielte Entlastungen, die ihnen beim Ausstieg aus der „Kostenfalle Öl und Gas“ helfen.
Grundsätzliche Zweifel am Sinn des gesamten Regelungssystems äußerten hingegen zwei weitere Einzelsachverständige. Der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Fritz Söllner bezeichnete den Emissionshandel zwar prinzipiell als sinnvolles Instrument, hielt ihn bezogen auf nationale Reduktionsziele jedoch für wirkungslos. Solange es keine weltweit koordinierte Klimapolitik gebe, brächten nationale Alleingänge „überhaupt nichts“, da Europa das Klima nicht allein retten könne. Söllner bewertete die bisherige deutsche Klimapolitik aus ökonomischer Sicht als „reine Geldverschwendung“ und „teure Symbolpolitik“. Das BEHG und der Emissionshandel sollten daher nicht reformiert, sondern abgeschafft werden.
Fundamentale Kritik übte schließlich auch der Einzelsachverständige Dr.-Ing. Bernd Fleischmann. Aus seiner Sicht gefährden Windkraftanlagen die Gesundheit stärker als der Klimawandel. Sofern man nicht vorerkrankt sei und sein Verhalten anpasse, sterbe niemand an Hitze. Die deutsche Klimapolitik beruhe seit zwei Jahrzehnten auf unrealistischen Annahmen, ohne dass der Wille bestehe, diese zu korrigieren. (mtt/07.10.2026)