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Energie

Energiewirtschaftsrecht: Regierung plant Änderungen beim Netzausbau

Das Foto zeigt ein Umspannwerk. Links steht ein großer Transformator, rechts ist ein ausgedehntes Freiluftschaltfeld mit zahlreichen Schaltanlagen, Isolatoren und Stromleitungen.

Umspannwerk mit Transformator (links) und Freiluftschaltfeld (rechts) mit Schaltanlagen, Isolatoren und Stromleitungen (© picture alliance / imageBROKER | George Kaplan)

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 21 Uhr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (21/7866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit diesem sogenannten „Netzpaket“ will die Regierung den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau abstimmen, um Systemkosten und Überlastungen zu begrenzen. Nach 20-minütiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient – Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100%-Erneuerbare-Energiesystem“, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigt hat, dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regierung plant eine stärkere Priorisierung von Netzanschlüssen. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Das Spektrum der Kriterien reicht dabei von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis hin zu raumplanerischen Gebietsausweisungen.

Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf.

Redispatch-Vorbehalt soll verändert werden

Auch der sogenannte Redispatch-Vorbehalt wird verändert. Derzeit gebe es viele Gebiete in Deutschland, in denen die Stromnetze zu schwach ausgebaut seien, um den Strom, den Wind- und Solarparks produzieren, abzutransportieren. Entsteht mehr Strom, als die Netze aufnehmen können, müssen die erneuerbaren Energien dort abgeschaltet werden. Stattdessen wird an einem anderen Ort ein Kraftwerk hochgefahren. Dieser Prozess wird als Redispatch bezeichnet.

Bislang haben die Betreiber von Wind- und Solarparks eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Strom nicht abtransportiert werden kann. Das soll das neue Netzpaket nun ändern. Verteilnetzbetreiber können demnach bestimmte Netzabschnitte für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung in dem Gebiet nicht abtransportiert werden konnten. In solchen Fällen erhalten die Betreiber von Windparks in Windvorranggebieten für 18 Prozent ihrer abgeregelten Jahresstrommengen keine Entschädigung mehr, in anderen Gebieten erhalten Betreiber von Wind- und Solarparks für 20 Prozent keine Entschädigung mehr. (nki/hau/14.09.2026)

Dokumente

  • 21/7866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    PDF | 1 MB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energiewirtschaftsrecht-1211298

Stand: 16.09.2026