Geschäftsordnungsdebatte

Bundestag billigt Tagesordnung nach Debatte zur Geschäftsordnung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, zu Beginn der Plenarsitzung gut 20 Minuten lang zur Geschäftsordnung debattiert. Hintergrund war, dass zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über die Tagesordnung der Sitzungswoche hergestellt werden konnte. Konkret handelte es sich um die Aufsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)“ (21/3064(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Tagesordnung. Der Gesetzentwurf fordert die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag auf Aufsetzung des Gesetzentwurfs gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages gestellt. Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angelehnt. AfD und Linke stimmten gemeinsam mit den Grünen für die Aufsetzung.

Opposition: Verschleppung, Feigheit, Doppelzüngigkeit

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Dr. Irene Mihalic, begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates seit „nunmehr fast einem Jahr“ vorliege. Es sei „eine Selbstverständlichkeit“ die Initiative der Länder zu beraten, stattdessen werde sie seitens der Koalition auf das „politische Abstellgleis“ gestellt. Auch mit Blick auf den queerfeindlichen Anschlag auf den Christopher Street Day im Juli in Berlin sei dies geboten, so Mihalic.

Ina Latendorf, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke, schlug in dieselbe Kerbe. Der Widerstand der Koalition werfe Fragen auf und sei „parlamentarisch absolut unverständlich“. Den Koalitionären warf Latendorf vor, die eigene Feigheit auf dem Rücken derer auszutragen, die um die Anerkennung ihrer Identität als Grundrecht kämpfen. „Stellen Sie sich diesem Thema“, rief Latendorf den regierungstragenden Fraktionen zu.

Für die AfD-Fraktion attestierte Dr. Bernd Baumann der CDU „Doppelzüngigkeit“. Die Union stehe vor dem Dilemma, dass die eigenen Länderchefs einer „queeren Verfassungsänderung“ zugestimmt hätten, der man sich im Bundestag nun nicht anschließen wolle. Die Union werde von linken Ideologien und einem „woken Weltbild“ getrieben, so der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD. 

Koalition verteidigt die Ablehnung der Beratung 

Vertreter der Koalition hielten den Grünen vor, dass deren wortgleicher Gesetzentwurf bereits im parlamentarischen Verfahren beraten werde und deshalb alle Argumente in der Sache im Plenum ausgetauscht worden seien. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Catarina dos Santos-Wintz, betonte außerdem, dass ihre Fraktion nicht von der angestrebten neuen Regelung im Grundgesetz überzeugt sei. Die Absicht, ein „gesellschaftspolitisches Signal“ zu senden, reiche nicht aus, um das Grundgesetz zu ändern, so dos Santos-Wintz.

„Reine Schaufensterpolitik“ und „politische Taschenspielertricks“ warf auch Dirk Wiese (SPD) den Grünen vor. Im Rechtsausschuss hätten es die Mitglieder der Grünen versäumt, fristgerecht eine öffentliche Anhörung zu ihrer Initiative zur Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz zu beantragen. „Das schien ihnen nicht wichtig genug gewesen zu sein“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD in Richtung Grünenfraktion. (ste/23.09.2026)