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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich.

Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen“ (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 folgt. Außerdem sollen Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden.

Ernährungsempfehlungen: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Empfehlungen für gesundes Essen – Mehr Information und Transparenz“ (21/6031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung überwiesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, verbindliche Transparenz- und Evidenzstandards für staatliche Ernährungskommunikation einzuführen und sicherzustellen, dass Veröffentlichungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die Ernährungsempfehlungen oder gesundheitsbezogene Aussagen für die Allgemeinbevölkerung enthalten, verbindlich und gut sichtbar ausgewiesen werden. Zudem soll die Bundesregierung methodisch hochwertige prospektive Interventionsforschung im Ernährungsbereich gezielt stärken und Richtlinien und Förderprioritäten für das zuständige Bundesministerium erarbeiten. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung seien zu stärken sowie Verfahren zur Qualitätssicherung staatlicher Empfehlungen so auszugestalten, dass Interessenkonflikte bei Erstellung und Bewertung transparent offengelegt und angemessen berücksichtigt werden.

Rote Gebiete: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss soll ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel „Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen“ (21/6032(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) federführend beraten werden. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine rechtssichere, gesetzlich hinreichend bestimmte und gerichtlich überprüfbare Regelung zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorzulegen. Gemeinsam mit den Ländern sollten die Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswertung und Gebietsabgrenzung bundesweit einheitlich, transparent und nachvollziehbar festgelegt und ein repräsentatives, ausreichend dichtes und fachlich überprüftes Nitratmessstellennetz aufgebaut werden. Messstellen mit erhöhten Nitratwerten sollten systematisch auf mögliche nichtlandwirtschaftliche Ursachen überprüft werden. Zur Begründung verwiesen die Antragsteller unter anderem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einer „höchstrichterlichen Entscheidung“ festgestellt habe, dass die Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Landwirte darstelle. 

Waldbrandprävention: Auch ein dritter Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung in Deutschland stärken – nationale Koordination verbessern und europäische Zusammenarbeit ausbauen“ (21/6033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat die Waldbrandgefahr in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Sie fordert daher die Bundesregierung unter anderem auf, eine nationale Waldbrandstrategie vorzulegen, die Maßnahmen des Bundes zur Prävention, Früherkennung, Forschung, Ausbildung und internationalen Zusammenarbeit bündelt und die Koordination zwischen Bund, Ländern und europäischen Partnern verbessert. Die Koordinierungsfunktion des Bundes im Bevölkerungsschutz solle insbesondere durch Ausbau der Lagebild- und Koordinierungsfähigkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestärkt werden. Außerdem solle ein dauerhaftes Bundesförderprogramm für Waldbrandprävention aufgelegt werden, das Länder, Kommunen und Waldbesitzer beim Ausbau von Löschwasserinfrastruktur, bei präventiven Waldschutzmaßnahmen sowie bei der Verbesserung der Waldbrandfrüherkennung unterstützt.

Sport: Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“  (21/6034(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW), „dass die finanziellen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen entschärft“. In einem „Sportvereinsentlastungsgesetz“ soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion unter anderem eine Abschaffung der generellen Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen geregelt werden. Außerdem wird die Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich) und des Freibetrags für Körperschaftsteuer (von 5.000 auf 20.000 Euro) sowie eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine verlangt. Eine weitere Forderung der AfD zielt darauf ab, jene Arbeitgeber steuerlich zu entlasten, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen. Arbeitgeber, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des THW oder anderer anerkannter Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und sie für Einsätze oder Übungen freistellen, sollten eine Steuerermäßigung auf die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer erhalten, heißt es in der Vorlage, in der auch Maßnahmen zur Förderung der Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt sowie zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und des THW aufgeführt werden. 
Abgeordnetengesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Die Fraktion tritt dafür ein, die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres auszusetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden..

Igel: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Igel vor Mährobotern wirksam schützen“ (21/6011(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Naturschutz zur Federführung überwiesen. In dem Antrag heißt es, die Bundesregierung solle eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich verankern. Entsprechend dem Verursacherprinzip sollen Hersteller ab 2027 bei Neugeräten den Nachtbetrieb technisch ausschließen, und zwar unabhängig von Anwendereinstellungen durch eine aktualisierte Softwareprogrammierung. Für ältere Mähroboter, die mit einer Sensorik zur Helligkeitsbewertung sowie einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird, verlangen die Abgeordneten von den Herstellern bis März 2027 ein kostenloses Update der Gerätesoftware, um den Nachtbetrieb auszuschließen. Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen wollen die Grünen zulassen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Wissenschaftlern und dem Bundesamt für Naturschutz ein standardisiertes, zertifizierbares Prüfverfahren und Testprotokoll für igelsichere Geräte entwickeln. Bis 2030 fordern die Abgeordneten eine Zertifizierung als gesetzlicher Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern. Weitere Forderungen der Fraktion zielen unter anderem auf mehr Unterstützung für ehrenamtliche Igel-Auffangstationen sowie auf die Stärkung von Aufklärung, Beratungsangeboten und Umweltbildung zum Igelschutz ab.
Lebensmittel: Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen“ (21/6012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat federführend weiterberaten werden.

Fördermittel: Die Abgeordneten der Grünen haben darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Umstrukturierung des Bundesprogramms “Demokratie leben!„ aussetzen – Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen“ (21/6013(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage soll im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterberaten werden. Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag kritisiert die Fraktion, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“ Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.

Mieterschutz: Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ vorlegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke einen Genehmigungsvorbehalt einführen. Konkret will Die Linke Unternehmen die gewerbliche Vermietung versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societas Europaea und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ 

(vom/21.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/5782 - Antrag: Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
    PDF | 155 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5878 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur
    PDF | 7 MB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6004 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
    PDF | 165 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6011 - Antrag: Igel vor Mährobotern wirksam schützen
    PDF | 203 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6012 - Antrag: Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen
    PDF | 166 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6013 - Antrag: Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" aussetzen - Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen
    PDF | 160 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6020 - Antrag: Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen
    PDF | 183 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6031 - Antrag: Empfehlungen für gesundes Essen - Mehr Information und Transparenz
    PDF | 187 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6032 - Antrag: Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen
    PDF | 159 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6033 - Antrag: Waldbrandprävention und -bekämpfung in Deutschland stärken - Nationale Koordination verbessern und europäische Zusammenarbeit ausbauen
    PDF | 159 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6034 - Antrag: Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken - Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern
    PDF | 180 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt.

Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden.

Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.

Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. 

Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern“ (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden.

Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel „Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20“ (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet.

Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke „Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen“ (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine „fortschreitende Militarisierung“ an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient.

Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. 

Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im  Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. 

Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren.

Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten.

(vom/hle/25.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 19/27528 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 886 KB — Status: 11.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28841 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27528 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 305 KB — Status: 21.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1596 - Antrag: Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen
    PDF | 161 KB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6016 - Antrag: Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken - Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern
    PDF | 188 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6170 - Antrag: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 - Einzelplan 20 -
    PDF | 2 MB — Status: 01.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
    PDF | 1 MB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 488 KB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
    PDF | 291 KB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
    PDF | 301 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
    PDF | 5 MB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6566 - Antrag: Immobilientransparenzregister einrichten - Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen
    PDF | 184 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes
    PDF | 666 KB — Status: 22.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6656 - Antrag: Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
    PDF | 159 KB — Status: 23.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7559 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes - Drucksache 21/6586 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 150 KB — Status: 12.08.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Immobilientransparenz­register und Mieterschutz

Ein Modellhaus steht zusammen mit einem Hausschlüssel auf einem Bauplan.

Die Linke will ein Immobilientransparenzregister einrichten. (© picture alliance / SZ Photo | Wolfgang Filser)

Liveübertragung: Mittwoch, 23. September, 19.15 Uhr

Der Bundestag berät am Mittwoch, 23. September 2026, über die Wohnungspolitik. Grundlage der 30-minütigen Aussprache sind zwei Anträge der Fraktion Die Linke, über die abgestimmt wird. Zum Antrag mit dem Titel „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/7039(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in der die Ablehnung empfohlen wird. Auch im Falle des Antrags „Keine Spekulation mit Wohnraum – Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen“ (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6732(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Ablehnung votiert. 

Erster Antrag der Linken

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorlegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen, fordern die Abgeordneten. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der sechsten Geldwäscherichtlinie bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. 

Zweiter Antrag der Linken

Auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ zielt der zweite Antrag ab. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke auf diesem Weg einen Genehmigungsvorbehalt einführen.

Konkret ist geplant, Unternehmen die gewerbliche Vermietung zu versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societates Europaeae und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ (bal/hle/hau/14.09.2026)

Dokumente

  • 21/6020 - Antrag: Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen
    PDF | 183 KB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6566 - Antrag: Immobilientransparenzregister einrichten - Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen
    PDF | 184 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6732 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/6020 - Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen
    PDF | 188 KB — Status: 25.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7039 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Caren Lay, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/6566 - Immobilientransparenzregister einrichten - Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen
    PDF | 180 KB — Status: 09.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-immobilientransparenzregister-1211258

Stand: 14.09.2026