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Medien

Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz, 21/7820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes ist es, die europäische und deutsche Film- und Medienwirtschaft zu stärken. Daher sollen Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit einem eigenen Video-on-Demand-Dienst in Deutschland zukünftig einen Teil ihres Umsatzes in europäische und deutsche Produktionen investieren müssen. 

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle in- und ausländischen Anbieter audiovisueller Medien acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes investieren müssen. Von diesen Investitionen müssen mindestens 60 Prozent für die Produktion europäischer audiovisueller Werke und mindestens 80 Prozent für Produktionen in deutscher Originalsprache aufgewendet werden. Mindestens 70 Prozent der Investitionen müssen auf die Werke unabhängiger Filmproduzenten entfallen.

Weitere Investitionen

Neben der Produktion von audiovisuellen Werken zählt zu den Investitionen auch der Erwerb von Nutzungsrechten an bereits bestehenden Werken, die Finanzierung von Drehbuch- und Projektentwicklungsarbeiten, die Bearbeitung von Produktionen für hör- und sehbehinderte Menschen sowie die Synchronisation und Untertitelung, Projekte in der Nachwuchsförderung in der Film- und Medienwirtschaft, Werbung und die Teilnahme an Filmfestivals in der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. 

Bei freiwilligen höheren Investitionen in Höhe von mindestens zwölf Prozent des jährlichen Nettoumsatzes soll von bestimmten Detailregelungen des Gesetzes abgewichen werden können. Berechnet und überwacht werden soll die Investitionsverpflichtung durch die Filmförderungsanstalt. Diese soll bei Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtung eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 75 Prozent erheben können. (aw/hau/24.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Weimer, Wolfram

Staatsminister für Kultur und Medien

Wolfram Weimer

Wolfram Weimer

© picture alliance/dpa/Kappeler

Gläser, Ronald

AfD

Ronald Gläser

Ronald Gläser

© Ronald Gläser / Vadim Derksen

Rabanus, Martin

SPD

Martin Rabanus

Martin Rabanus

© Martin Rabanus

Lehmann, Sven

Bündnis 90/Die Grünen

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Sven Lehmann/ Nils Leon Bauer

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/7820 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
    PDF | 537 KB — Status: 02.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Schliesing, David (Die Linke)


Überw 21/7820(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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Stand: 15.10.2026