Stopp des Missbrauchs von Sozialleistungen

Der Bundestag befasst sich mit Maßnahmen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen. (© picture alliance / ZB | Sascha Steinach)
Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 15.40 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsmissbrauch stoppen – Lücken im Aktionsplan der Bundesregierung schließen“ (21/8118(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach 30-minütiger Aussprache soll der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der AfD
„Anstatt zwanzig Jahre nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') die gesetzlichen Rahmenbedingungen endlich anzupassen und dem Missbrauch mit der gebotenen Konsequenz zu begegnen, beschränkt sich die Bundesregierung auf einen 'Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung'. Der Plan erschöpft sich in Ankündigungen und unverbindlichen Prüfaufträgen. Nach den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin dürfte dieser Prüfauftrag in der Ministerialbürokratie versanden - bis zur nächsten Wahl“, kritisieren die Abgeordneten der AfD in ihrem Antrag.
Sie fordern von der Bundesregierung deshalb unter anderem einen grundsätzlichen Ausschluss von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn nationale Haftbefehle zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegen sowie bei einer von der Justiz festgestellten Entziehung vom staatlichen Zugriff. Gemeinsam mit den Ländern müsse zudem ein bundeseinheitliches, vollautomatisiertes elektronisches „Justiz-Sozial-Meldeverfahren“ eingeführt werden. Außerdem müsse verhindert werden, dass die geplante Zulassung von Videotelefonie für Meldetermine im Jobcenter zum Einfallstor für verschleierte Ortsabwesenheiten und Identitätstäuschung werde. Meldetermine in den Jobcentern müssen grundsätzlich persönlich wahrgenommen werden, fordert die Fraktion. (che/vom/23.09.2026)