Finanzen

Automatische Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression gefordert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression“ (21/8065(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Entwurf dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der AfD

Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, wenn Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen. In solchen Fällen bleiben die Realeinkommen unverändert, aber es kommt infolge des progressiven Einkommensteuertarifs trotzdem zu einem Anstieg der Steuerbelastung. Nach Angaben der AfD-Fraktion gibt es keinen Automatismus zur Anpassung von Steuertarif, Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz, um die Folgen der kalten Progression auszugleichen.

Anpassungen im Steuerrecht seien bisher auf Grundlage der zweijährigen sogenannten Progressionsberichte zur Änderung des Grundfreibetrags und der Tarifeckwerte erfolgt. Die vergangenen Entlastungen hätten nicht immer ausgereicht, um alle von der Inflation betroffenen Steuerzahler von den Folgen kalten Progression zu entlasten. 

Außerdem kritisiert die AfD-Fraktion: „Die weiteren Anpassungen von Freibeträgen, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträgen passieren praktisch willkürlich und oftmals ohne erkennbaren Bezug zur Inflation.“ So sei der Werbungskostenpauschbetrag bei den sonstigen Einkünften wie Renten in Höhe von 102 Euro seit 1955 nicht mehr angepasst worden. 

Automatische Anpassung an die Inflation

Als Lösung stellt sich die AfD-Fraktion einen Automatismus für die notwendigen jährlichen Anpassungen der Tarifeckwerte, Freibeträge, Freigrenzen, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz an die Inflation vor. Mit einer normierten Tarifformel sollen die Tarifeckwerte des Einkommensteuergesetzes jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden. Zusätzlich soll eine jährliche automatische Anpassung aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge an die Inflation erfolgen. 

Die Steuermindereinnahmen aufgrund der automatischen Anpassungen würden den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten, da es sich hierbei lediglich um das Rückführen von durch den Effekt der kalten Progression entstandene Steuermehreinnahmen handele, heißt es in dem Gesetzentwurf. (hle/hau/23.09.2026)