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Recht

Entwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, erstmals den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die gut 30-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Rechtsausschuss sein. 

An den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend hingegen überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen“ (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umgesetzt. 

Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen 

Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt, heißt es. 

Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wisse in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens.

Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche würden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet, schreibt die Bundesregierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden.

So sollen die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt werden. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. In ihrem Antrag (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie unter Verweis auf Datenbanken aus: „2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.“ 

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen voll umzusetzen und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Des Weiteren müsse der Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit voll umgesetzt und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. (che/hau/26.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Galla, Rainer

AfD

Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Meiser, Pascal

Die Linke

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

König, Anne

CDU/CSU

Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

Müller, Axel

CDU/CSU

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/6347 - Antrag: Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
    PDF | 248 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
    PDF | 755 KB — Status: 22.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7562 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 - Drucksache 21/6584 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 297 KB — Status: 12.08.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Anhörung zur Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung

Ein Foto zeigt die gefalteten Hände einer Frau, die durch die Öffnung einer aufgewickelten Rolle scharfen Stacheldrahts ragen. Der metallisch glänzende Draht bildet konzentrische Ringe; der Hintergrund ist dunkel und das Gesicht der Person ist nicht sichtbar.

Millionen Flüchtlinge sind Opfer von moderner Sklaverei. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres)

Zeit: Mittwoch, 23. September 2026, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. September 2026, grundsätzlich begrüßt worden. Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis in ihren schriftlichen Stellungnahmen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ((EU) 2024/1712) in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

Grundlegende Überarbeitung der Tatbestände

Sophia Härtel vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) hob in ihrer Stellungnahme hervor, dass sich der Entwurf nicht allein auf die Umsetzung der Richtlinie beziehe, sondern eine grundlegende Überarbeitung der Menschenhandelstatbestände vorsehe. Eine bloße Erweiterung von Paragraf 232 Strafgesetzbuch (StGB) um die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat und die Ausweitung der Nachfragestrafbarkeit über den Bereich der sexuellen Ausbeutung hinaus würde den bestehenden praktischen Anwendungsproblemen nicht abhelfen.

Positiv hervorzuheben sei, dass das Ruhen der Verjährung neben der sexuellen Ausbeutung auf die neu eingefügten Ausbeutungsformen des Menschenhandels erweitert wird. Nicht nachvollziehbar sei jedoch, dass die besondere Ruhensregelung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei minderjährigen Betroffenen nicht für die übrigen Ausbeutungsformen des Menschenhandelsparagrafen gelten.

Mehr Hilfsangebote gefordert

Für die Dortmunder Ministerialrätin a. D.  Dr. Ina Holznagel ist der Entwurf geeignet, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und eine wirkungsvollere Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und sexuellen Ausbeutung sowie der Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu ermöglichen. Diesem Ziel könnte der Gesetzentwurf mit einigen Modifikationen noch besser gerecht werden.

Die nachhaltige Absicherung opfergerechter Hilfsangebote und Präventionskonzepte sowie den Aufbau eines strukturellen Rahmens spare der Gesetzentwurf weitgehend aus, so Holznagel. Zu loben sei, so Holznagel, dass der Gesetzentwurf sich nicht in allen Punkten auf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinien beschränkt und auch Rückmeldungen von Expertinnen und Experten aus der Strafverfolgungspraxis einbezieht.

Übersichtlichere Gestaltung

Staatsanwalt Dr. Oliver Piechaczek, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB), begrüßte den Entwurf in seiner 
Gesamtheit. Die Menschenhandelsdelikte und die Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung seien bislang in hohem Maße unübersichtlich, komplex und erschwerten eine effektive Strafverfolgung. Zudem seien die Straftatbestände der sexuellen Ausbeutung auf unterschiedliche Abschnitte des Strafgesetzbuches verteilt, was zum einen systematisch nicht überzeuge und zum anderen Abgrenzungsfragen in der Praxis der Strafverfolgung aufwerfe.

Dem Gesetzentwurf gelinge es, die Tatbestände übersichtlicher zu gestalten sowie bestehende Widersprüche zu den im Bereich der Prostitution und der sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt maßgeblichen Strafvorschriften aufzulösen und auf diese Weise ein stimmigeres System zu schaffen, das eine effektivere Verfolgung von Menschenhandel und häufig damit einhergehender weiterer Delikte ermögliche.

Beispiel für evidenzbasierte Strafgesetzgebung

Der Strafrechtler Prof. Dr. Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, lobte den Entwurf als „ein sehr erfreuliches Beispiel für evidenzbasierte Strafgesetzgebung, das hoffentlich Schule macht“. Auch Renzikowski begrüßte, dass sich der Entwurf nicht mit einer Beschränkung auf das unabdingbare Mindestmaß der Richtlinienumsetzung begnügt.

Neben weiteren Verbesserungen werfe der Entwurf auch einige Fragen auf. In seiner Stellungnahme nannte der Experte wie auch andere Sachverständige als Beispiel, dass künftig die Verjährung für minderjährige Opfer bei sexueller Ausbeutung, Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruhen soll. Hier gebe es Unklarheiten.

Praktiker sieht begrenzte Effekte

Für Helmut Sporer, Kriminaloberrat a.D. aus Augsburg, gehört die Verfolgung von Straftaten im Bereich kommerzieller sexueller Ausbeutung zu den schwierigsten Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung. Der Entwurf enthalte sowohl positive Aspekte wie auch Bereiche, die noch präziser gestaltet werden könnten, erklärte der Experte in seiner Stellungnahme. Aber auch bei bestmöglicher Ausgestaltung des Entwurfs dürften an dessen Wirkung keine zu hohen Erwartungen gestellt werden. Er werde nur zu begrenzten positiven Effekten führen.

Es sei vielmehr zu befürchten, dass sich im Falle eines EU-Beitritts oder der Assoziierung von Westbalkan-Staaten die Problematik wegen neuer Ressourcen an vulnerablen Frauen aus diesen Ländern noch verschärfen könnte. Durch eine Änderung der Systemstruktur bei der Strafverfolgung sollten auch diejenigen, die von der Prostitutionsausübung Dritter profitierten, in strafrechtliche Verantwortung genommen werden können. Dazu wäre ein Systemwechsel hin zum Sexkaufverbot notwendig.

Schließung von Strafbarkeitslücken

Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erklärte in seiner Stellungnahme, der Gesetzgeber reagiere mit dem Entwurf auf das beständig hohe Niveau der Fallzahlen. Punktuell handele es sich zudem um eine Erweiterung von Straftatbeständen und somit um die Schließung von Strafbarkeitslücken. Vieles sei gelungen, insbesondere die
Vereinfachung und Neuanordnung der Strafvorschriften im StGB überzeuge.

Der Entwurf mache vieles richtig, doch könnte die Gelegenheit der Neuordnung und Vereinfachung zu weitreichenderen Reformen genutzt werden. Thüsing nannte unter anderem die mögliche Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes durch Heraufsetzung des Mindestalters der Prostitution auf 21 Jahre und verwies auf weiterhin bestehende Schwierigkeiten bezüglich  der „Leichtfertigkeit“ im Rahmen der Freierstrafbarkeit.

Mehr präventive Maßnahmen

Gerd Wiegel von der Abteilung Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärte, der DGB habe vor allem Kompetenzen und Expertise in den Bereichen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, daher sei für ihn die Aufnahme der „Beschäftigung zu ausbeuterischen Bedingungen“ und deren Erläuterung von Bedeutung, so der Experte. Aus Sicht des DGB wäre es für eine erfolgreiche Strafverfolgung wichtig, dass vor allem objektive Tatbestände, die gut zu beweisen sind, als Merkmale von Ausbeutung im Gesetz aufgeführt werden.

Um aber erst gar nicht in den Bereich der Strafverfolgung zu gelangen, sollten präventive Maßnahmen zur Begleitung des vorgelegten Gesetzentwurfs eine noch größere Rolle spielen, so Wiegel. Dazu zählten die Stärkung der Tarifbindung und das Verbot oder mindestens die weitere Eingrenzung von Subunternehmerketten.

Härtel nahm auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Anhörung teil. Holznagel und Renzikowski wurden von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, Piechaczek, Sporer und Thüsing von der Unionsfraktion, und
Wiegel nahm für die Fraktion Die Linke teil.

Erheblicher Reformbedarf

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, zeigen die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis und Evaluationsergebnisse, dass erheblicher Reformbedarf besteht. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und bestehende Widersprüche innerhalb des Strafgesetzbuches sowie zu anderen Tatbeständen - insbesondere im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung - aufgelöst werden.

Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, heißt es. Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden.

Bundesrat will Änderungen

Der Bundestag hatte am 26. Juni 2026 erstmals über den den Entwurf debattiert. Anschließend hatte der Bundesrat Änderungen gefordert (21/7562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem ging es um das vorgesehene Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers und die Erfassung weiterer Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel. Zum anderen hält der Bundesrat die bei bestimmten Fällen der Zwangsprostitution und des Menschenhandels vorgesehene Beschränkung auf minderjährige Opfer für nicht überzeugend und fordert hier eine Regelung ohne Altersbeschränkung. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Bedarf. (mwo/hau/scr/23.09.2026)

Dokumente

  • 21/6584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
    PDF | 755 KB — Status: 22.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7562 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 - Drucksache 21/6584 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 297 KB — Status: 12.08.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 48. Sitzung - 23. September 2026, 14:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(6)111a - Stellungnahme Dr. Ina Holznagel (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)111b - Stellungnahme Prof. Dr. Joachim Renzikowski (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)111c - Stellungnahme Helmut Sporer (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)111d - Stellungnahme Gerd Wiegel (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)111e - Stellungnahme Prof. Dr. Gregor Thüsing (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)111f - Stellungnahme Dr. Oliver Piechaczek (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)111g - Stellungnahme Sophia Härtel (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-pa-recht-1200754

Stand: 23.09.2026