Fragestunde am 7. Oktober

Die Fragestunde dauert 45 Minuten. (© DBT/Simone M. Neumann)
Liveübertragung: Mittwoch, 7. Oktober, 15.40 Uhr
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 7. Oktober 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/8313(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen
24 der insgesamt 52 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 16 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt.
Jeweils zwölf Fragen richten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium des Innern. Sechs Fragen gehen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, je vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr. Mit je zwei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung und das Bundesministerium der Justiz auseinandersetzen. Je eine Frage müssen das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantworten.
Was die Abgeordneten wissen wollen
Beispielsweise erkundigt sich der nordrhein-westfälische Abgeordnete Sascha Lensing (AfD) beim Bundesinnenministerium, über welche bundesweit einheitliche Datengrundlage die Bundesregierung zur Erfassung von Verdachtsfällen hybrider Einflussnahme verfügt, insbesondere von Sabotage, Spionage und Angriffen auf Kritische Infrastrukturen. Welche Bundesbehörde die Erkenntnisse von Bund, Ländern und betroffenen Infrastrukturbetreibern zu einem ressortübergreifenden Lagebild zusammenfügt, interessiert den Abgeordneten ebenso.
Die bayerische Abgeordnete Karl Bär (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundeslandwirtschaftsministerium, wie die Bundesregierung mit den immer stärkeren Folgen der Klimakrise für den Ackerbau umzugehen plant.
Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) will vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche zukünftig aus Kasachstan importierte Ölmenge die Bundesregierung anzielt und welche möglichen Transportwege sie dafür prüft, vor allem angesichts des aktuellen Durchleitungsstopps für kasachisches Öl über die Druschba-Leitung. Görke erwartet eine Auflistung der Möglichkeiten und eine Bewertung mit Blick auf Vor- und Nachteile.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/02.10.2026)