Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 8. Oktober 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:
Informationsaustausch I: Angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden (21/7193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/8425(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD verabschiedet. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu fördern. Dazu soll die internationale Zusammenarbeit intensiviert und der zwischenstaatliche automatische Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten ausgebaut werden. Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits heute unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung werde der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Nicht-EU-Staaten erweitert, erläutert die Bundesregierung.
Informationsaustausch II: Ebenfalls in unveränderter Fassung angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dieser Vorlage hat die Mehrheit des Parlaments gegen das Votum der AfD zugestimmt. Auch dazu hat es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/8425(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten ausgeweitet werden. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren.
Religionsfreiheit: Angenommen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von AfD und Linksfraktion die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (21/8375(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Berichtszeitraum 2020 bis 2022 (20/9580(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1541(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 73). Damit wurde eine Entschließung gefasst, durch die die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, auf multilateraler Ebene, im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des Europarates und der OSZE den Einsatz für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch durch die Verstetigung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit mit ganzer Kraft fortzusetzen. Auch soll sich die Regierung in der EU dafür einsetzen, das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU zu verstetigen, um den Dialog mit Nicht-EU-Staaten zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortzusetzen. Ebenso soll sich die Regierung in ihrer Menschenrechts-, Außen- und Sicherheits- sowie der Entwicklungspolitik für die Umsetzung und Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einsetzen.
Impfschäden: Der Bundestag hat den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Covid-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen“ (21/774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/8428(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine bundesweite Post-Vac-Hotline einzurichten und zu betreiben, die als zentrale Anlaufstelle für Betroffene dient, mit medizinisch geschultem Personal besetzt ist und Beschwerden erfasst. Die Hotline solle regelmäßig evaluiert, ihre Wirksamkeit überprüft und eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten medizinischen Einrichtungen sichergestellt werden, um die Betroffenen bestmöglich zu versorgen. Zudem solle ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufgebaut werden, damit Betroffene nicht weiter durch überlastete Einrichtungen abgewiesen werden. Darüber hinaus will die Fraktion, dass eine Stiftung für Impfgeschädigte geschaffen wird, die unbürokratische Hilfen bereitstellt und vom Bund finanziert wird, „um so für die Betroffenen zermürbende Entschädigungsprozesse zu vermeiden“.
Antibiotika: Abgestimmt wird auch über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene“ (21/775(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/4821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion schreibt, die durch fluorchinolonhaltige Antibiotika verursachten gesundheitlichen Schäden stellten ein ernstzunehmendes Risiko für zahlreiche Patienten dar. Trotz regulatorischer Maßnahmen bestehe weiterhin Bedarf an Verbesserung der Verschreibungspraxis, intensiveren Forschungsanstrengungen und besseren Unterstützungsmaßnahmen, um die negativen Auswirkungen dieser Medikamente zu minimieren. Mit den hier beantragten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Risiken von Fluorchinolon-Antibiotika weiter minimiert, Betroffene besser versorgt und Forschungslücken geschlossen werden. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Förderprogramm, um spezialisierte medizinische Zentren für Betroffene an Universitätskliniken und spezialisierten Fachkliniken zu etablieren. Diese Zentren sollten interdisziplinäre Beratung, Diagnostik und Therapie anbieten, über eine gesicherte Finanzierung verfügen. eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene darstellen und die Forschung bündeln. Aus dem Bundeshaushalt sollten laut Fraktion Mittel für Forschungsprojekte bereitgestellt werden, die sich mit der Entwicklung von Heilungsmöglichkeiten oder lindernden Therapieansätzen beschäftigen.
Infektionskrankheiten: Ebenfalls mit der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen“ (21/1743(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu hat der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/4820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach Ansicht der Fraktion sollten regelmäßig Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylbewerbern bereitgestellt werden. 2023 sei über kritische hygienische Bedingungen und das Wiederauftreten fast ausgerotteter Krankheiten in Deutschland wie Skabies (Krätze), Tuberkulose, Diphtherie und Masern berichtet worden. Diese Vorfälle hätten vor allem Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende sowie Einrichtungen mit ukrainischen Flüchtlingen betroffen, heißt es in dem Antrag. Das Robert-Koch-Institut müsse daher die eingestellten Berichte über meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland wieder aufnehmen und über nicht meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden regelmäßig berichten.
Wahlprüfung: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Neunte Beschlussempfehlung mit Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/8200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Vier Einsprüche sind demnach wegen Unzulässigkeit und 97 Einsprüche wegen Unbegründetheit zurückgewiesen worden. Für die Beschlussempfehlung haben CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gestimmt. Die AfD stimmte dagegen.
Streitverfahren: Der Bundestag hat eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/8421(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Aktenzeichen BvR 1851 / 25 angenommen. Dabei geht es um die Verfassungsbeschwerde des Deutsche Umwelthilfe unter anderem gegen den Beweisbeschluss DUH-1 des Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom 12. September 2024. Die Beschlussempfehlung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verabschiedet.
Petitionen: Das Parlament hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 317 bis 329 (21/8167(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8168(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8169(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8170(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8171(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8172(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8173(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8174(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8175(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8176(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8177(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8178(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8179(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Verbesserte Arbeitsbedingungen für Hebammen
Darunter befand sich auch eine Petition in der gefordert wurde, die Versorgung von schwangeren Frauen und die Arbeitsbedingungen für Hebammen zu verbessern. Viele Frauen erlebten die Geburtshilfe in Deutschland als „traumatisch, alleingelassen und bevormundet“, schrieb die Petentin. Ein Drittel aller Frauen erleide während der Geburt ein Trauma und fühle sich vernachlässigt. Zudem habe die Weltgesundheitsorganisation bestätigte, dass Deutschland mit 31,8 Prozent eine überdurchschnittlich hohe Kaiserschnittrate habe. „Die Missstände in der Geburtshilfe dürften nicht weiter ignoriert werden“, betonte die Petentin.
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 23. September verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.
Hebammen leisten „wichtigen und unverzichtbaren Beitrag“
Die Personalsituation der Hebammen sowie die flächendeckende Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen seien dem Petitionsausschuss ein wichtiges Anliegen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Hebammen leisteten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag, wenn es darum geht, Familien und Kinder rund um die Geburt zu betreuen.
Vor diesem Hintergrund habe das BMG in der Vergangenheit bereits intensiv daran gearbeitet, die Situation der Hebammen zu verbessern, schreiben die Abgeordneten. Zur Verbesserung der Versorgung von Schwangeren in der stationären Geburtshilfe und zur Entlastung von Hebammen sei daher ein dreijähriges Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 aufgelegt worden. Zielsetzung dieses Programms sei die gezielte Förderung von Festanstellungen von Hebammen in Krankenhäusern über die Finanzierung von entsprechenden Neueinstellungen oder einer Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen angestellter Hebammen gewesen.
Was die Tätigkeit freiberuflicher Hebammen angeht, seien im zum 1. November 2025 in Kraft getretenen Hebammenhilfevertrag Veränderungen am Vergütungssystem enthalten, die die Eins-zu-Eins-Betreuung durch einen Vergütungszuschlag honorieren und fördern sollen.
Qualitätssicherung in der Geburtshilfe
Hinsichtlich der Absicherung der Versorgungsqualität stellten hochwertige medizinische Leitlinien, die in der Regel interdisziplinär unter Beteiligung diverser Fachgesellschaften erarbeitet werden und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der in der Praxis bewährten Verfahren wiedergeben, einen wichtigen Baustein dar und böten Orientierung für die Leistungserbringer, heißt es in der Vorlage. Somit sei der Gesetzgeber im Bereich der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe bereits umfangreich tätig gewesen.
Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode hätten CDU/CSU und SPD vereinbart, den Zugang zur Versorgung in der Geburts- und Hebammenhilfe flächendeckend zu sichern, heißt es weiter. Der Petitionsausschuss hält das vorgetragene Anliegen für überlegenswert und empfiehlt, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen, „um auf das Anliegen aufmerksam zu machen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/08.10.2026)