Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft

Berufliche Befristungen in Forschung und Wissenschaft beschäftigt die Abgeordneten. (© picture alliance / imageBROKER | Sylvio Dittrich)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 18.35 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“ (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern will. Ebenfalls beraten wird ein von der Fraktion Die Linke avisierter Antrag mit dem Titel „Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen“. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache sollen beide Vorlagen dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Durch eine Reform des Befristungsrechts will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern. Mit der Modernisierung will sie einen ausgewogenen Befristungsrahmen schaffen, der die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende verbessert – gleichzeitig aber auch die mögliche Flexibilität für Forschungseinrichtungen erhält. Dafür sind Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung geplant.
Erstmals sollen Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge eingeführt werden. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen.
Vertragsverlängerungen bei Mutterschutz und Elternzeit
Außerdem sollen Schutzmechanismen auf Beschäftige ausgeweitet werden, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. So seien Vertragsverlängerungen insbesondere beim Mutterschutz und Elternzeit künftig möglich. Das gelte für Beschäftigungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Angehörige pflegen, soll die maximale Befristung während der wissenschaftlichen Qualifizierung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion erhöht werden. Damit wird laut Bundesregierung der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen.
Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte
Geplant ist auch, für studentische Hilfskräfte die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre zu erhöhen. Das führe zu mehr Planungssicherheit vor allem für die Prüfungsphase. Studierende könnten so ihre Tätigkeit länger fortsetzen und verlören ihren Arbeitsplatz nicht allein wegen der bisherigen Sechs-Jahres-Grenze.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich der Humanmedizin und der Psychotherapie zu vereinheitlichen. (hau/01.10.2026)