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  • 1. Lesung
Forschung

Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich“ (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, mit dem die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern will. Ebenfalls beraten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen“ (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch eine Reform des Befristungsrechts will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern. Mit der Modernisierung will sie einen ausgewogenen Befristungsrahmen schaffen, der die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende verbessert – gleichzeitig aber auch die mögliche Flexibilität für Forschungseinrichtungen erhält. Dafür sind Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung geplant. 

Erstmals sollen Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge eingeführt werden. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen.

Vertragsverlängerungen bei Mutterschutz und Elternzeit

Außerdem sollen Schutzmechanismen auf Beschäftige ausgeweitet werden, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. So seien Vertragsverlängerungen insbesondere beim Mutterschutz und Elternzeit künftig möglich. Das gelte für Beschäftigungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Angehörige pflegen, soll die maximale Befristung während der wissenschaftlichen Qualifizierung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion erhöht werden. Damit wird laut Bundesregierung der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen.

Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte

Geplant ist auch, für studentische Hilfskräfte die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre zu erhöhen. Das führe zu mehr Planungssicherheit vor allem für die Prüfungsphase. Studierende könnten so ihre Tätigkeit länger fortsetzen und verlören ihren Arbeitsplatz nicht allein wegen der bisherigen Sechs-Jahres-Grenze.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich der Humanmedizin und der Psychotherapie zu vereinheitlichen. 

Stellungnahme des Bundesrates

In einer Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass Arbeitsverträge, die die gesetzliche Mindestbefristungsdauer unterschreiten, als bis zur vorgeschriebenen Mindestvertragslaufzeit befristet gelten. Damit sollen laut Bundesrat unverhältnismäßige Rechtsfolgen - wie die Möglichkeit, dass eine unwirksame Befristung zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag führt - vermieden werden.

Die Bundesregierung lehnt in einer Gegenäußerung den Vorschlag des Bundesrats ab. Statt einer Anpassung an die Mindestlaufzeit sollten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten. Eine bloße Anpassung würde hingegen bedeuten, dass ein Verstoß „quasi sanktionslos“ bleibe. 

Antrag der Linken

In ihrem Antrag (21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Die Linke, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und somit das Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abzuschaffen. Die für die Wissenschaft spezifischen Sachgründe für eine Befristung sollten statt wie bislang gesondert im WissZeitVG geregelt in das Teilzeitbefristungsgesetz aufgenommen werden. 

Gleichzeitig macht Die Linke deutlich, dass als „wissenschaftsspezifischer Sachgrund“ nur die Promotion gelten dürfe. (hau/des/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Launert, Dr. Silke

Parlamentarische Staatssekretärin für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Birghan, Dr. Christoph

AfD

Dr. Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

© Dr. Christoph Birghan/ Hagen Schnauß

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Asar, Ayse

Bündnis 90/Die Grünen

Ayse Asar

Ayse Asar

© Ayse Asar / Julia Imhoff

Gohlke, Nicole

Die Linke

Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

© Nicole Gohlke/ Olaf Krostitz

Grasse, Adrian

CDU/CSU

Adrian Grasse

Adrian Grasse

© Adrian Grasse / Yves Sucksdorff

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/8281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
    PDF | 424 KB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8384 - Antrag: Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft abschaffen
    PDF | 136 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8384(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-befristungsrecht-1217536

Stand: 23.10.2026