Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege

Ein Zahnarzt und eine Assistentin führen eine Zahnbehandlung mit innovativer 3D-Scannertechnologie durch. (© picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 19.45 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (21/8279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Neuregelungen vor, die dazu beitragen sollen, die Potenziale digitaler Anwendungen und datengestützter Prozesse auszuschöpfen und so zu einer besseren und kosteneffizienteren Gesundheitsversorgung zu kommen, wie es im Entwurf heißt.In den vergangenen Jahren seien große Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege erreicht worden. Dieses hohe Tempo gelte es aufrechtzuerhalten. Zudem sollen die europarechtlichen Anforderungen aus der EU-Verordnung 2025 / 327 zur Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten fristgerecht umgesetzt werden.
Dabei geht es um den Aufbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur sowie eines vernetzten Gesundheitsdatenökosystems. In den nächsten Jahren sollen neben Patientenkurzakten auch E-Rezepte, Arzt- und Entlassbriefe, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und Laborbefunde grenzüberschreitend austauschbar sein.
Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte
Vorgesehen ist zudem, die elektronische Patientenakte (ePA) mit mehr Anwendungen weiterzuentwickeln. So soll der Medikationsplan in der ePA digital geführt und von Ärzten und Apotheken laufend aktualisiert werden. Eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion soll zügig umgesetzt werden. Krankenkassen dürfen die ePA um zusätzliche Anwendungen ergänzen, etwa um Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen.
In Vorbereitung auf das sogenannte Primärversorgungssystem soll bis zum 1. September 2029 die E-Überweisung eingeführt werden. Geplant ist ein digitaler Versorgungseinstieg. So sollen Versicherte über die ePA-App zur standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen weitergeleitet werden können. So sollen sie einen digitalen Weg in die ambulante Versorgung finden.
Einfachere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung wird vereinfacht. So soll der Austausch der eGK bei einem Wohnsitzwechsel entfallen. Insgesamt soll die Telematikinfrastruktur (TI) stabiler werden. Ferner werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Rezepts für häusliche Krankenpflege und Heilmittel geschaffen. Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit Kostenträgern soll digitalisiert werden.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, innovationsfreundliche Regeln für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Versorgung und Prävention zu schaffen. Gesundheitsdaten stehen zudem künftig in einem einheitlichen Format dort zur Verfügung, wo sie in der Versorgung gebraucht werden. Probleme mit der sogenannten Interoperabilität sollen damit vermieden werden. (pk/hau/01.10.2026)