Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes

Der Bundestag berät über eine Reform des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. (© picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 9 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (21/8235(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache soll der Entwurf den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Reform sollen insbesondere Familien und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. Vorgesehen sind die Erhöhung des Kindergeldes sowie Verbesserungen beim Grund- und Kinderfreibetrag und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Steuertarif wird im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas abgeflacht. Die Maßnahmen sollen ab 2027 greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Ab 2028 kann laut Bundesregierung etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich steuerlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen beträgt circa zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Die Gegenfinanzierung wird unter anderem durch Veränderung des Reichensteuersatzes ermöglicht. Auf diese Weise lasse sich das Steuersystem gerechter gestalten, heißt es. Gleichzeitig würden Subventionen mit Augenmaß abgebaut und gezielt Arbeitsanreize gesetzt.
Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen
Konkret vorgesehen ist, dass das Kindergeld von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann auf 272 Euro (2028) je Kind und Monat steigt – der Kinderfreibetrag soll auf 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro (2028) steigen.
Außerdem erhöht sich der der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro). Der maximal zulässige Stundenlohn bei (steuerlich begünstigten) Sonn- und Feiertagszuschlägen soll von 50 auf 75 Euro angehoben werden, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1430 Euro steigen.
Reduziert wird die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro gesenkt. Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs soll von zwei auf fünf Prozent erhöht werden. (hau/28.09.2026)