Strompreissenkung durch Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten

Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 steht im Mittelpunkt einer Vorlage im Plenum des Bundestages.
(© picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 23.30 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“ (21/8236(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für die erste Lesung sind 20 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Hauptänderung ist die Reduzierung des Zuschusses des Bundes zu den Stromübertragungsnetzkosten. Er soll pro Jahr rund 5,53 Milliarden Euro betragen. Das Fördervolumen beträgt damit etwa 16,56 Milliarden Euro und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. In diesem Jahr hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber – 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – noch 6,5 Milliarden Euro erhalten.
Mit dem Zuschuss soll „ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten insgesamt geleistet werden“, heißt es in dem Entwurf. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise aufgrund des Iran-Krieges erscheine eine Entlastung von stromverbrauchenden Haushalten und Unternehmen geboten. Mit der Fortschreibung des Instruments für die Kalenderjahre 2027 bis einschließlich 2029 wolle die Bundesregierung „ein wichtiges politisches Signal senden“ und betonen, „dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland für den Gesetzgeber von hoher Bedeutung ist“. (nki/hau/30.09.2026)