Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung

Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung steht im Mittelpunkt einer Plenardebatte. (© picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessman)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 23.50 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“ (KIMVG, 21/8275(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Entwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von Kl-Technologien in der Migrationsverwaltung zu ermöglichen. Dadurch sollen asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer gestaltet werden. Der Gesetzesentwurf schaffe die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Entwickeln, insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von Kl-Systemen oder anderen automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung durch die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz betrauten Behörden, heißt es.
Im Weiteren sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit des Einsatzes einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung vor, um ein automatisiertes Verfahrensmonitoring durchzuführen, das der Analyse von Verfahrensabläufen und Entscheidungsmustern dient, um strukturelle Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe zu identifizieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Verifizierung einzelner Antragsangaben, durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten eröffnet, sofern begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist. (hau/01.10.2026)